Kontakt
Glossar

Willkommen beim Förderprogramm „Unternehmen Revier“

Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ unterstützt die wirtschaftliche und strukturelle Transformation des Rheinischen Reviers. In einer Region möchten wir kleine und mittelständische Unternehmen gezielt fördern, um Innovationen und nachhaltige Lösungen voranzutreiben.

Das Rheinische Revier steht vor dem Ausstieg aus der Braunkohle. Um neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, wollen wir innovative Ideen unterstützen und zur Entwicklung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle beitragen.

Durch finanzielle Mittel und gezielte Beratungsangebote unterstützen wir Projekte, die zur Stärkung der Region beitragen. Dabei werden Vorhaben über einen festgelegten Zeitraum durch Zuschüsse gefördert.

Innovative Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Energieversorgung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung werden gefördert. Für den kommenden Förderaufruf steht das Thema Kreislaufwirtschaft im Fokus. Ebenso werden Projekte gefördert, die Arbeitsplätze schaffen und zur Wettbewerbsfähigkeit der Region beitragen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial haben, einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Neuausrichtung des Rheinischen Reviers zu leisten.

Machen Sie mit und gestalten Sie die Zukunft des Rheinischen Reviers aktiv mit!

Unternehmen Revier Bild

Neuer Förderaufruf für Kreislaufwirtschaft im Rheinischen Revier!

Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs): Der neue Förderaufruf des Programms „Unternehmen Revier“ für das Rheinische Revier startet! Reichen Sie Ihre innovativen und kreativen Projektideen im Zeitraum vom 01. April 2024 bis zum 15. Juni 2025 ein und gestalten Sie aktiv den Strukturwandel der Region mit. Der Schwerpunkt dieses Förderaufrufs liegt auf dem Thema Kreislaufwirtschaft.

 

Kreislaufwirtschaft im Fokus

Die Kreislaufwirtschaft ist ein Schlüssel zur Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit im Rheinischen Revier. Schon jetzt setzen Unternehmen auf die Schließung von Stoffkreisläufen, indem sie Innovationen in den Bereichen Rohstoffe, Produktion, Verarbeitung, Sammlung und Recycling entwickeln. Hier setzt die Förderung von Unternehmen Revier an und sucht innovative und kreative Projektideen aus den folgenden Branchen:

  • Faser und Papier
  • Bauwirtschaft
  • Automotiv

Zusätzlich zur Kreislaufwirtschaft existiert ein offener Fördertopf, aus dem Projekte in den Bereichen Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften, resiliente Standortgestaltung und Zukunftsraum Rheinisches Revier gefördert werden.

 

Fördersumme und Förderquote

Für die Umsetzung von Projekten stehen pro Antragsteller bis zu 300.000 Euro zur Verfügung, Verbundprojekte werden mit 1,2 Mio. Euro gefördert. Die Förderquote beträgt 60 % bis 90 % der Projektkosten. Es werden investive und konsumtive Kosten gefördert.

 

Verkürzte Genehmigungsphase im Schnellläuferverfahren

Projekte, in denen das Fördervolumen unter 100.000 € liegt, können nach ca. 3 Monaten genehmigt werden. Langläuferprojekte ab 100.000 € haben einen erhöhten Prüfaufwand und können voraussichtlich ab Januar 2026 starten.

 

Infoveranstaltungen

Informieren Sie sich vorab in einer Online-Infoveranstaltung. Dort wird Ihnen das Förderprogramm vorgestellt und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen:

  • 25.03.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier
  • 18.04.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier 
  • 06.05.2025 von 14 bis 15 Uhr, Anmeldung hier 

 

Wie Sie teilnehmen können:

Ein Beratungsgespräch mit der Zukunftsagentur ist Voraussetzung für die Teilnahme. Vereinbaren Sie einen Termin und entwickeln Sie gemeinsam mit uns Ihre Projektskizze. Reichen Sie diese Skizze anschließend bis spätestens 15. Juni 2025 ein.

Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Webseite. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Ideen für das Rheinische Revier zu verwirklichen und sprechen Sie uns an!

  Bild

Hinweise zur Antragstellung

Anforderungen an die Projektideen

Die Projektideen müssen innovativ und kreativ sein. Um innovativ zu sein, muss das Vorhaben einen neuen, insbesondere in dem Revier bisher nicht etablierten Ansatz hinsichtlich neuer Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder neuer Kooperations- und Vernetzungsformen aufweisen. Hierfür muss es sich, entsprechend seiner Marktorientierung, regional oder überregional vom bestehenden Angebot abgrenzen. Alle Vorhaben sollen kreativ sein. Als kreativ gelten Vorhaben dann, wenn sie originelle, unkonventionelle Herangehensweisen für bestehende Herausforderungen aufweisen.

Zeigen Sie die Innovationskraft Ihres Projekts durch eine einfache Marktrecherche auf und begründen Sie im Antrag, wie sich Ihr Projekt von der Konkurrenz abhebt.

Wer kann sich bewerben?

Die Unternehmen im Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Euskirchen, in der Städteregion Aachen sowie der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

Die Berücksichtigung weiterer nichtgewerblich tätiger Akteure wie Vereine, Hochschulen und Kommunen im Rahmen von Verbundvorhaben ist möglich, solange Vorhaben grundsätzlich von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft getragen werden.

Pflichtberatung und Antragsworkshops

Die Pflichtberatung ist Bestandteil einer erfolgreichen Antragstellung. Lassen Sie mir gerne erste Ideen, Skizzen und Texte zukommen. In der Beratung klären wir, ob die Förderung oder ggf. andere Fördertöpfe für Sie infrage kommen. Bei erfolgsversprechenden Ideen bieten wir Antragsworkshops an, um die Projektideen zu qualifizieren. Bis zur Abgabe des Förderantrags am 15.06. stehen wir Ihnen für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Wie schreibe ich einen guten Antrag?

Nach einer erfolgreichen Pflichtberatung füllen Sie die Projektskizze aus, in der Sie Ihr Projekt ausführlich beschreiben, sowie einen Zeit- und Finanzplan dafür entwickeln. Im Antragsworkshop berate ich Sie zu den Qualitätskriterien ausführlich.

 

Das Projekt ist förderwürdig, wenn es folgende Qualitätskriterien erfüllt bzw. konkrete Aussagen dazu trifft:

  • Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens
  • Qualität und Erfolgsaussichten des Projekts​
  • Wirtschaftlicher Nutzen für das Rheinische Revier​
  • Innovation und Kreativität des Ansatzes​
  • Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers​
  • Übertragbarkeit auf andere Regionen (Marketingkonzept)

Näheres zu den Qualitätskriterien erfahren Sie in unserer Infobroschüre sowie in der Handreichung „Informations- und zustimmungspflichtige Projekte“.

Wettbewerbsunterlagen

Für eine erfolgreiche Einreichung füllen Sie die Projektskizze aus und schicken Sie, die bis zum 15.06.2025 bis 23:59 Uhr unterschrieben als Word und PDF-Datei an: unternehmen-revier@rheinisches-revier.de

Laden Sie sich die Projektskizze herunter. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Infobroschüre.

 

Ablauf der Förderung

Nach der Einreichungsphase entscheidet die Jury über die Annahme des Förderantrags. An dem Termin pitchen Sie vor der Jury Ihr Projekt. Nach der Jurysitzung übernimmt dann die Bezirksregierung Köln als Abwicklungspartner. Diese ist als Fördermittelgeber und Vertragspartner für die finanzielle Abwicklung zuständig.

Weiter werden die Schnellläufer-Projekte von der Jury genehmigt. Diese können mit einer kürzeren Genehmigungsphase rechnen und voraussichtlich ab Oktober 2025 mit dem Projekt starten.

Langläufer-Projekte müssen durch das Bundeswirtschaftsministerium genehmigt werden und starten voraussichtlich Anfang 2026.

  • 04 – 15.06 Einreichungsphase mit Pflichtberatung und Antragsworkshop
  • im Juli (tba) Jurysitzung und Pitch des Förderprojekts
  • Juli – September Genehmigungsphase Schnellläufer
  • Juli – Dezember Genehmigungsphase Langläufer

Sie haben eine Projektidee? Ich berate Sie gerne.

Henrik Vervoorts
Projektmanager Unternehmen Revier
 Bild

Wie können geförderte Projekte aussehen?​

Häufig gestellte Fragen

Wie ist das Wettbewerbsverfahren gegliedert?

Das Wettbewerbsverfahren umfasst zwei Stufen. Umgesetzt wird das Wettbewerbsverfahren von der Bezirksregierung Köln als Abwicklungspartner und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH als Regionalpartner.

Reichen Sie in der ersten Stufe im Rahmen eines Förderaufrufs eine Skizze Ihres Projekts ein. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Wahrnehmung eines Beratungstermins mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier Voraussetzung. Einen ersten Überblick können Sie sich auf den Informationsveranstaltungen, die von der Zukunftsagentur angeboten werden, verschaffen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Projektskizzen vom Abwicklungs- und Regionalpartner sowohl anhand der Qualitätskriterien aus der Richtlinie als auch auf der Grundlage des Regionalen Investitionskonzepts geprüft und bewertet und der Jury zur Förderempfehlung vorgeschlagen. Diese Förderempfehlung in der ersten Stufe begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Wenn Ihr Projekt eine Förderempfehlung erhalten hat, erfolgt der nächste Schritt: Sie stellen einen formalen Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Köln (Abwicklungspartner). In einem Antragsworkshop werden Ihnen alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung benötigen, vermittelt.

Nach Einreichung wird Ihr Antrag durch die Bezirksregierung Köln und je nach Höhe des Fördervolumens durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) als Fördermittelgeber geprüft.

Bei einem beantragten Fördervolumen von weniger als 50T€ entscheidet der Abwicklungspartner eigenständig über die Förderung. Bei einem Fördervolumen zwischen 50T€ bis unter 100T€ wird dem BMWK der Förderantrag zur Stellungnahme vorgelegt. Ab einem Fördervolumen von 100T€ muss das BMWK der Bewilligung zustimmen.

In allen Fällen ist die Bezirksregierung als Abwicklungspartner des BMWK die zuständige Bewilligungsbehörde.

Was sollte grundsätzlich beim Erstellen einer Skizze beachtet werden?

Bitte nutzen Sie ausschließlich das für den jeweiligen Aufruf bereitgestellte Formular und beachten Sie die darin enthaltenen Vorgaben. Machen Sie so genaue Angaben wie möglich, verlieren Sie etwaige Zeichenbegrenzungen dabei nicht aus dem Blick. Wesentliche Inhalte der Skizze sind:

  • Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens inklusive Arbeits- und Zeitplanung sowie Benennung von messbaren Zielen;
  • Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens;
  • wirtschaftlicher Nutzen für die Region;
  • Innovation und Kreativität des Ansatzes;
  • Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit;
  • Übertragbarkeit auf andere Regionen;
  • Notwendigkeit der Förderung;

 

Das Skizzenformular kann zusammen mit den anderen Aufrufunterlagen am Ende der Seite unter „Weitere Informationen“ heruntergeladen werden.
Abbildungen können Sie in Form einer Anlage dem Formular beifügen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der Zukunftsagentur.

Wie scharf und deutlich müssen die Zielsetzungen und Effekte eines Projektes beschrieben sein?

Der angestrebte Beitrag des Projektes zu den regionalen und Bundes-Zielen muss sich deutlich und nachvollziehbar aus der Projektskizze und dem späteren Antrag ergeben. So sind quantitative und qualitative Ziele zu formulieren.

Wie konkret muss das Projekt in der ersten Stufe des Verfahrens inhaltlich skizziert werden?

Die beiden Stufen des Wettbewerbs bauen aufeinander auf. Dennoch ist für die Förderempfehlung durch die Jury in der ersten Stufe bereits die Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit von Relevanz. Regional- und Abwicklungspartner unterziehen die eingereichten Skizzen dahingehend einer Vorprüfung. Die abschließende Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen erfolgt im Antragsverfahren durch die Bewilligungsbehörde.

Wo und wann kann man eine Skizze einreichen?

Bis zur Einreichungsfrist des aktuellen Aufrufes kann digital eine Projektskizze bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier unter unternehmen-revier@rheinisches-revier.de eingereicht werden. Alle eingereichten Skizzen werden objektiv und gleichberechtigt behandelt.

Können mehrere Projekte gleichzeitig beantragt werden?

Ja, es können mehrere Projekte beantragt werden. Es darf jedoch keine „künstliche“ Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere Teilprojekte erfolgen, mit dem Ziel das maximal zulässige Fördervolumen zu erhöhen. Auch ist es nicht möglich, für sich anschließende Folgeprojekte erneut einen Förderantrag zu stellen.

Kann der Antragsteller den Bearbeitungsstand digital verfolgen?

Nein, der Bearbeitungsstand kann nicht digital verfolgt werden. Im laufenden Verfahren wird keine Auskunft zum Bearbeitungsstand erteilt. Die Benachrichtigung aller Antragsteller über die Auswahlentscheidung erfolgt nach Beratung und Beschlussfassung des Auswahlgremiums.

Welche Aspekte der Förderrichtlinie werden im Wettbewerbsverfahren durch die Zukunftsagentur geprüft und welche durch die Bezirksregierung Köln?

Bevor die Projektskizzen der Jury vorgelegt werden, findet eine Vorprüfung durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Bezirksregierung Köln statt. Der Schwerpunkt der Vorprüfung durch die Kooperationspartner bezieht sich auf die Förderfähigkeit sowie die Berücksichtigung der Qualitätskriterien aus der Förderrichtlinie (Förderwürdigkeit). Die Zukunftsagentur prüft verstärkt den inhaltlichen Bezug des geplanten Vorhabens zum Strukturwandel im Rheinischen Revier sowie zu den im RIK festgelegten Kriterien und Zielen. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden abgestimmt dem Auswahlgremium vorgelegt.

Wie setzt sich das Entscheidungsgremium zusammen? Experten aus welchen Institutionen/Firmen?

Die Zusammensetzung der Jury ist dem RIK zu entnehmen.

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Förderung gewährt?

Den Rahmen für die Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1. November 2017 in der Fassung vom 16. August 2021.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt auf der Grundlage der in dem jeweiligen Regionalen Investitionskonzept (RIK) verankerten Kriterien, die im Einklang mit dieser Förderrichtlinie stehen müssen, sowie auf Grundlage der in dieser Richtlinie verankerten Qualitätskriterien.

Wer kann eine Skizze bzw. einen Förderantrag einreichen?

Antragsberechtigt gemäß Förderrichtlinie sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz im Rheinischen Revier haben.  Hinzu kommt, dass allein Projekte von/mit Unternehmen (KMU) als förderwürdig eingestuft werden. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragstellende und, sofern der Antragstellende eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Gelten Hochschulen/Universitäten als Landeseinrichtungen und dürfen somit keinen Antrag stellen?

Nein, Hochschulen und Universitäten gelten nicht als Landeseinrichtungen und sind grundsätzlich antragsberechtigt. Jedoch werden Projektideen von Hochschulen und Universitäten nur berücksichtigt, wenn diese ihr Projekt in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchführen.

Wie werden Wirtschaftsfördergesellschaften oder Verbände eingeordnet?

Wirtschaftsfördergesellschaften oder Verbände gelten im Regelfall nicht als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine abschließende Prüfung findet jedoch erst im Rahmen der Antragsprüfung (2. Stufe) statt.

Können Unternehmen aus anderen Regionen in einem Verbund mit einem Unternehmen aus dem Rheinischen Revier Skizzen/ Anträge einreichen?

Sofern die Strukturwirksamkeit des Vorhabens für das Rheinische Revier nachgewiesen werden kann, können nach Vornahme einer Einzelfallprüfung Unternehmen aus anderen Regionen in einem Verbund mit einem oder mehreren Unternehmen aus dem Rheinischen Revier Skizzen einreichen. Es muss jedoch ausreichend begründet sein, warum eine Zusammenarbeit oder Kooperation mit dem jeweiligen auswärtigen Unternehmen für das Projekt notwendig ist.

Sind Verbundprojekte auch über die Reviere hinweg möglich? D.h. beispielsweise Partner aus dem Rheinischen und dem Lausitzer Revier?

Projektwettbewerbe können auch revierübergreifend ausgerufen werden. In diesem Fall ist die Beteiligung von Partnern aus mehreren der deutschen Braunkohlereviere innerhalb eines Projektes ausdrücklich erwünscht. Bezieht sich der aktuelle Projektwettbewerb jedoch ausschließlich auf das Rheinische Revier, ist zu beachten, dass grundsätzlich Antragsteller mit Sitz im Rheinischen Revier antragsberechtigt sind. Die Notwendigkeit zur Beteiligung von Projektpartnern mit Sitz außerhalb der Region ist schlüssig zu begründen.

Werden Vereine/ zivilgesellschaftliche Organisationen wie „private Zuwendungsempfänger" behandelt und erhalten hierdurch eine 90%-Förderquote?

Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen sind als natürliche oder juristische Personen einzuordnen und sind somit nach der Richtlinie Nr. 5. antragsberechtigt. Jedoch werden Projektideen von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen nur berücksichtigt, wenn diese ihr Projekt in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchführen. Über die Höhe der Förderquote wird im Einzelfall im Rahmen der Antragsprüfung entschieden.

Ist ein vorgezogener Projektbeginn, beispielsweise durch eine bereits erbrachte Planungsleistung förderschädlich?

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall allein und das zuständige Bundesministerium für einzelne Förderbereiche im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Sind Unternehmen, die bereits in der jüngeren Vergangenheit Fördermittel in Höhe von > 300T€ erhalten haben von der Vergabe dieser Fördermittel ausgeschlossen?

Hier kommt es darauf an, ob bereits erhaltene Fördermittel eine De-minimis-Beihilfe darstellen oder nicht. Denn der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Jahren den Betrag von 300.000 Euro nicht überschreiten. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt, die unter die Ausnahmetatbestände des Art. 1 De-minimis-Verordnung fallen. Ob eine Ihnen bereits gewährte Zuwendung eine De-minimis-Beihilfe darstellt oder nicht, können Sie dem jeweiligen Zuwendungsbescheid entnehmen. Außerdem erhalten Sie in diesem Falle immer eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung von der jeweiligen Bewilligungsbehörde.

Für wen gelten die De-minimis-Grenzen?

Die Förderung unterliegt horizontalen beihilferechtlichen Vorgaben und wird ausschließlich auf Basis der De-minimis Verordnung durchgeführt (vgl. Nr. 5 der Richtlinie). Insofern gelten diese Grenzen für jeden Antragsteller. Ausschlaggebend für die Bemessungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Bewilligung bereits beantragter Fördermittel nach der De-minimis Verordnung.

Zählt ein Verein (e.V.) als nicht-wirtschaftlich, und erhält somit eine 90%-Förderung?

Ein e.V ist grundsätzlich kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kann somit eine 90%-Förderung erhalten. Eine abschließende Prüfung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Antragsprüfung.

Wie berechnet sich die Förderquote bei der Kooperation eines Unternehmens und einer GbR?

Die Förderquote richtet sich nach den Regelungen aus der Richtlinie und wird im Rahmen der Antragsprüfung für jeden Antragstellenden separat ermittelt. Ausschlaggebend für die Förderquote ist in der Regel nicht ausschließlich die Rechtsform des Antragstellers, sondern dessen wirtschaftliche bzw. nicht-wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes.

Ist der Eigenanteil in der max. Fördersumme von 300T€ enthalten, oder zusätzlich zu betrachten?

Der Eigenanteil von 10-40% ist zusammen mit dem Fördervolumen (60-90%, max. 300T€) als gesamtes Projektbudget zu betrachten.

Das Projektvolumen ergibt sich aus dem Eigenanteil (10%-40%) und dem Fördervolumen (60%-90%; max. 300T€). Das Projektvolumen kann demnach mehr als 300T€ betragen.

Müssen Eigenanteile immer durch freie Barmittel nachgewiesen werden oder können diese auch durch den Einsatz von (z.B.) Stammpersonal erbracht werden?

Seitens des Antragstellers muss eine Eigenerklärung erbracht werden, dass die Eigenmittel zur Verfügung stehen. Im Antrag selbst muss zwar der Eigenmittelanteil als Euro-Betrag im Finanzierungsplan eingetragen werden, wie der Eigenanteil tatsächlich seitens des Antragstellers finanziert bzw. erbracht wird, ist nicht Gegenstand der Prüfung. Bei einem Mittelabruf wird die Zuwendung immer nur entsprechend der Förderquote ausgezahlt, so dass die Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben immer vom Zuwendungsempfänger zu finanzieren ist.

In welchem Umfang dürfen durch den Zuwendungsempfänger Unteraufträge an Unternehmen vergeben werden?

Gemäß der Richtlinie gibt es hier grundsätzlich keine Einschränkungen. Die komplette Projektleistung jedoch als Unterauftrag zu vergeben, würde kritisch geprüft und ist in jedem Einzelfall zu bewerten.

Ist die Zukunftsagentur der Projektträger?

Der Abwicklungspartner und somit die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH steuert das Wettbewerbsverfahren thematisch und unterstützt die Bezirksregierung Köln als Regionalpartner.

Projektträger sind die Antragsteller und späteren Zuwendungsempfänger.

Wie sind KKMU zu KMU abgegrenzt?

Kleinstunternehmen (KKMU) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterscheiden sich in Ihrer Zahl der Beschäftigten und der jährlichen Umsätze. Sie weisen maximal 49 (kleine Unternehmen) bzw. 249 (mittlere Unternehmen) Beschäftigte auf. Weitere Informationen zur Definition finden Sie hier. Die Einordnung als KMU bzw. KKMU hat keinen Einfluss auf den anzulegenden Fördersatz nach der Richtlinie von „Unternehmen Revier“.

Sie möchten Kontakt aufnehmen?
Telefon

Sie können uns telefonisch montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichen.

+49 2461 70396-0

So finden Sie uns:

Mit dem Auto:
Fahren Sie bequem zu uns: Nehmen Sie die Abfahrt „Jülich Ost“ von der A44 und folgen Sie der B55 in Richtung Jülich. An der nächsten Kreuzung biegen Sie rechts ab und dann direkt links auf die L241. Nach etwa 1 km fahren Sie auf die Straße „Am Brainergy Park“. Verlassen Sie den Kreisverkehr an der ersten Ausfahrt und biegen Sie danach rechts auf den Parkplatz ein.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV):
Auch mit Bus und Bahn sind wir leicht erreichbar: Am Hauptbahnhof Jülich steigen Sie in die SB70 (Richtung „Titz Schulzentrum“). Nach nur 6 Haltestellen erreichen Sie unsere Haltestelle „Brainergy Park Nord“ direkt vor unserer Haustür. Alternativ können Sie von der Bahnstation „Jülich Nord“ über die Neusser Straße einen ca. 2 km langen Spaziergang zu uns machen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise!

Formular

Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.