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Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft –
mit dem Förderprogramm Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier!

Zukunftsgutscheine Bild
Die Zukunftsscouts Ihrer Industrie- und Handelskammer unterstützen Sie individuell - vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!
Sven Dohmen, Ihr Zukunftsscout der IHK Aachen Bild
Sven Dohmen, Ihr Zukunftsscout der IHK Aachen

"Die neuen Transform-Bausteine bieten für kleine und mittlere Unternehmen spannende Chancen in unsere Region. Wir helfen bei der Suche nach einer passenden Förderung."

Telefon: 0241 4460-280
E-Mail: zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de

Humaam Mazyek, Ihr Zukunftsscout der IHK Aachen Bild
Humaam Mazyek, Ihr Zukunftsscout der IHK Aachen

Telefon: 0241 4460-281
E-Mail: humaam.mazyek@aachen.ihk.de

Marion Brück, Ihr Zukunftsscout bei der IHK Köln Bild
Marion Brück, Ihr Zukunftsscout bei der IHK Köln

"Qualifikation, Digitalisierung, nachhaltige Produktion – wir unterstützen bei der Konzeption."

Telefon: 02271 83761850
E-Mail: marion.brueck@koeln.ihk.de

Steffen Bellenstedt, Ihr Zukunftsscout bei der IHK Mittlerer Niederrhein Bild
Steffen Bellenstedt, Ihr Zukunftsscout bei der IHK Mittlerer Niederrhein

"Jede Unternehmenssituation ist einzigartig. Meine Beratung ist an die spezifischen Bedürfnisse, Ressourcen und Ziele jedes Unternehmens angepasst."

Telefon: 02131 9268-510
E-Mail: steffen.bellenstedt@mittlerer-niederrhein.ihk.de

Was sind Zukunftsgutscheine?

Klimaschutz und Kohleausstieg werden die Unternehmen im Rheinischen Revier in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Zuliefererstrukturen, Geschäftsmodelle und Qualifikationsanforderungen werden sich verändern und erfordern nicht selten große betriebliche Anpassungsleistungen. Gleichzeitig birgt der Strukturwandel für viele Betriebe die Chance, Prozesse klimaschonender und ressourceneffizienter aufzustellen oder neue Wachstumsmärkte zu erschließen.

Mit dem neuen Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ stehen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ab dem 20. Dezember 2022 Mittel der Europäischen Union, des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Die Förderung erstreckt sich auf vier Felder:

  • Externe Beratung
  • Personal
  • Innovations- bzw. Investitionsförderung
  • Qualifizierung und Coaching

 

Die breite Ausrichtung des Programms gewährleistet, dass den oft sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Strukturwandel effektiv begegnet werden kann. So werden Beratungsleistungen und der Erwerb von externem Know-how zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells gefördert. Das gilt in ähnlicher Weise für die Einstellung neuer Mitarbeitenden, welche die Transformation im Betrieb mit neuen Ideen und neuem Wissen bereichern. Außerdem stehen Mittel zur Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen und sogar für betriebliche Investitionen zur Verfügung.

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Gesamtübersicht Zukunftsgutscheine

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EXTERNE BERATUNG

Kosten für externe Beratungsleistungen, zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation

bis zu 720 Euro pro Beratungstag +++ Maximal 15 Tage +++ bis zu 10.800 Euro Gesamtförderung

INVESTITIONEN

Investitionen für die Transformation

bis zu 2 Millionen Euro als Zuschuss

PERSONAL

Neueinstellung von Personal für Transformationsaufgaben; Einstufung in Abhängigkeit von Tätigkeit und Qualifikation

Personalkostenförderung als Zuschuss +++ bis zu 60 % für maximal 2 Jahre +++ Zuschuss für einen Master bis zu 85.604 Euro pro Jahr +++ Zuschuss für einen Meister oder Bachelor bis zu 63.282,24 Euro pro Jahr

QUALIFIZIERUNG UND COACHING

Individuelles Coaching der Belegschaft zur Unterstützung des Transformationsprozesses oder Change Management

bis zu 570 Euro pro Tag +++ maximal 15 Tage pro Jahr +++ maximal 8.550 Euro Gesamtförderung +++ bis zu 4.050 Euro für Personalfreistellung zusätzlich

Die Fördermodule - für die Werkzeuge von morgen.

Virtueller Assistent

Nutzen Sie gerne unseren virtuellen Assistenten für eine erste Orientierung innerhalb der Zukunftsgutscheine. Auf der Suche nach dem passenden Baustein stehen Ihnen als Ansprechpartner die Zukunftsscouts zur Seite.

Externe Beratung

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

TransformConsult KMU

TransformConsult KMU unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation. Bei dieser Geschäftsmodelltransformation sollen mit innovativen Produkten im Bereich von Klima- und Umweltschutzlösungen für das Unternehmen neue Kundengruppen und Märkte adressiert werden. TransformConsult KMU fördert die Beratung zur Vorbereitung und Umsetzung einer solchen Geschäftsmodelltransformation.

Für wen?

Unternehmen im Rheinischen Revier (Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen und Stadt Mönchengladbach) mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

Fördervoraussetzung ist:

Eine direkte Betroffenheit des Unternehmens vom Kohleausstieg als Vorleistungserbringer (Zulieferer oder Dienstleister) in der Wertschöpfungskette der Braunkohlewirtschaft. Dazu zählen explizit auch vorgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette (d.h. Zulieferer von Vorleistungserbringern)

ODER

Eine vorgesehene Geschäftsmodelltransformation mit dem Ziel, die Märkte der grünen Transformation zu bedienen und dadurch Unternehmenswachstum zu erzeugen. Zu den Märkten der grünen Transformation gehören u.a. folgende Bereiche:

  • Klimaverträgliche Bereitstellung, intelligente Steuerung und effiziente Nutzung von Energie
  • Klimaverträgliche Industrie und Prozesse der Leistungserstellung
  • Wasserstoffwirtschaft
  • Ressourcen- und Energieeffizienz, nachhaltige Stoffströme und zirkuläre Wirtschaft
  • Wissensbasierte Bioökonomie
  • Nachhaltige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
  • Life Science und Gesundheitswirtschaft
  • Klimaschonende Mobilitätslösungen

Bei Antragstellung ist zu erklären, dass die geplante Geschäftsmodelltransformation dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.

Was wird gefördert?

Beratung zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation

Wie wird gefördert?

Die Bemessungsgrundlage beträgt 1200 Euro pro Beratungstag und ist auf maximal 15 Tagewerke begrenzt. Von diesen Kosten können 60% übernommen werden.

Besonderheiten:

Auszuwählen ist ein Beratungsunternehmen, das hinsichtlich seines konkreten Beratungsbedarfs die erforderlichen Kompetenzen aufweist. Diese müssen mit mindestens drei einschlägigen Referenzen aus den vergangenen zwei Jahren belegt werden. Die 15 Tagewerke können beliebig auf verschiedene Beratungsunternehmen und Beratungsleistungen aufgeteilt werden.

Link zur Antragsstellung:

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/zukunftsgutscheine-rheinisches-revier-jtf/

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Die Bezirksregierung Düsseldorf steht zu Ihrer Verfügung unter zukunftsgutscheine@brd.nrw.de

Gerne können Sie sich auch telefonisch an die zuständigen Ansprechpartner wenden:

Frau Tanja Nofz    +49 211 475 – 4625

Herr Zejnulla Sinani    +49 211 475 – 2495

Frau Nancy Majic    +49 211 475 – 5133

Frau Sarah Menzel    +49 211 475 – 5232

 

Beratend stehen Ihnen weiterhin die Zukunftsscout der IHKn zur Seite.

FAQ

Bewilligungsstelle:

  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln für den Kreis Euskirchen
Innovation2business

Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) finden keinen Zugang zu Hochschul-Know-How, das ihnen bei der Lösung (ihrer) von Problemen helfen kann.

Ein sinnvoller und aus unternehmerischer und volkswirtschaftlicher Sicht zielführender Ansatz zur erfolgreichen Vermittlung von Hochschul-Know-How besteht in der direkten Ansprache einzelner Unternehmen durch Fachleute, die sowohl den Bedarf des Unternehmens einschätzen können als auch über eine detaillierte „hands-on“ Kenntnis der Hochschullandschaft verfügen.

Dies ist das zentrale Element des Projektes „innovation2business“. Er basiert auf einer Bedarfsanalyse bei den zu betreuenden Unternehmen und der gezielten Identifikation und Vermittlung von Lösungen und gleichzeitigen Sicherung von gewerblichen Schutzrechten.

„innovation2business“ wendet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Auch junge und in der Gründung befindliche Unternehmen können von diesem Angebot profitieren, da die wenigsten Gründungen ein hinreichendes Portfolio an Technologien vorweisen können. Auf der Basis der etablierten Zusammenarbeit mit Transfer- und Gründerberatungsstellen an den Hochschulen ergeben sich hier zusätzliche Synergiepotentiale.

Einzelne Module können individuell oder aufeinander aufbauend genutzt werden. Ausschlaggebend ist der konkrete Bedarf des zu beratenden Unternehmens.

Das Projekt fügt sich in die Beratungs- und Förderlandschaft des Landes und schließt bestehende Lücken in der Vermittlung von Know How und der Absicherung von Wettbewerbspositionen. Auf der Basis der laufenden und erfolgreichen Kooperationen mit anderen Akteuren und Programmen (z.B. Zenit, Wifös, IHKn, Innovationspartner.NRW etc.) sowie den Transferstellen der Hochschulen wird den Unternehmen diese neu- und einzigartige Unterstützungsmöglichkeit kostenlos angeboten.

Für wen?
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie junge und in der Gründung befindliche Unternehmen.

Was wird gefördert?
Die folgenden Beratungsmodule:

  1. Evaluierung der Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
    In einem initialen, ggf. auch telefonischen Erstgespräch mit der Geschäftsführung des Unternehmens wird über die Beratungsmöglichkeiten informiert und die Sinnhaftigkeit weitere Schritte sichergestellt. So wird den Unternehmen ein niedrigschwelliger und zeitsparender Zugang ermöglicht. Auf der Basis einer Checkliste wird die Förderfähigkeit des jeweiligen Beratungsvorhabens bzw. des Unternehmens sichergestellt.
  2. IP.Orientierungsberatung
    Im Rahmen einer Bestandsaufnahme sowie ersten Analyse der Technologie- und Marktsituation und mit dem Ziel des Aufzeigens möglicher Handlungsfelder und erster Handlungsoptionen wird ein Ein-Tagesworkshop mit der Geschäftsführung und ggf. Entwicklungsleitung vor Ort durchgeführt.Auf der Basis eines Fragenkatalogs wird eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise abgegeben und dokumentiert.
  3. „Fast Track Technology Pull“
    Der ermittelte Technologiebedarf wird systematisch erfasst und dokumentiert. Anschließend wird durch die Innovationsmanager der PROvendis gezielt nach Lösungen im Bereich der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes und ggf. darüber hinaus gesucht.Sofern ein entsprechendes Angebot gefunden wird, erfolgt die Anbahnung einer Kooperation.
  4. Innovations-, Markt- und IP-Bestandsaufnahme
    Bei diesem Modul besteht das Ziel in der grundlegenden Bestandsaufnahme und Analyse der Technologie-, IP- und Marktsituation sowie der Definition von Handlungsfeldern und –empfehlungen.
  5. „IP.Generator“
    Dieses Modul zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch die Nutzung des Know-Hows Dritter zu stärken. Dazu werden im Rahmen einer Analyse zunächst Innovationsbedarfe und –lücken systematisch identifiziert und anschließend gezielt nach konkreten Lösungsangeboten gesucht. Diese können entweder schon „ready to use“ vorhanden sein oder im Rahmen von Kooperationen gemeinsam zur Einsatzreife entwickelt werden.

Wie wird gefördert?
Durch kostenlose Beratungsleistungen der Patentverwertungsagentur der NRW-Hochschulen, der PROvendis GmbH

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Oliver Werche
ow@provendis.info
+49 208 9410542

Link zur Antragsstellung:
https://provendis.info/ueber-uns/nrw-hochschul-ip/innovation2businessnrw

MID-Gutscheine

Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer im Rahmen von externen Analyse- und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Umsetzung von konkreten, marktfähigen Digitalisierungsprojekten.

Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Auch die Konstruktion von Prototypen oder die Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren ist förderfähig.

So sollen KMU mit bis zu 40.000 Euro dabei unterstützt werden, die Trends und Innovationen ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.

Für wen?
Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

Was wird gefördert?

  • MID-Analyse: Externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Herstellungsverfahrens durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Potenzialanalysen)
  • MID-Innovation: Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Herstellungsverfahren durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Konstruktionsleistungen, Prototypenbau und –testung, Service Engineering)
  • MID-Digitalisierung: Externe Aufträge zur Umsetzung von konkreten Digitalisierungsmaßnahmen (Weiter- oder Neuentwicklung intelligenter und digitaler Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen)

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss (MID Analyse)
  • Bis zu 40.000 Euro Zuschuss (MID-Innovation)
  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss (MID Digitalisierung)

Die Förderquote kann bis zu 80 % betragen, abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.

Besonderheiten:
Bei den MID-Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert: In einem zusätzlichen Förderschwerpunkt können KMU nun auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Außerdem werden nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert. Nicht förderfähig sind Maßnahmen mit dem Ziel der grundlegenden Unternehmens-, Produktpräsentation und der Digitalisierung des Vertriebes (Webseiten, Webshop, Socialmedia-Tools, Marketingtools, Anwendungen zur Kundenbindung etc.).

Link zur Antragstellung:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag/mid-gutscheine

Weitere Informationen:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine

https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ-digital/mid-gutscheine

Ansprechpartner:
Andreas Greven
02461 61- 85303
ptj-mid-gutscheine@fz-juelich.de

Bewilligungsstelle:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52028 Jülich

Personal

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

Transformationsexpert/-in

Das Angebot Transformationsexpert/-in unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation, zur Bedienung digitaler Märkte und zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen. Durch die Geschäftsmodelltransformation sollen mit innovativen Produkten im Bereich von Klima- und Umweltschutzlösungen sowie digitalen Lösungen für das Unternehmen neue Kundengruppen und Märkte adressiert werden. Mit dem Transformationsexpert/-in wird die Einstellung von Personal gefördert, das im Unternehmen Aufgaben zur Vorbereitung und Umsetzung einer solchen Geschäftsmodelltransformation übernimmt.

Für wen?

Unternehmen im Rheinischen Revier (Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen und Stadt Mönchengladbach) mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

Fördervoraussetzung ist:

Eine direkte Betroffenheit des Unternehmens vom Kohleausstieg als Vorleistungserbringer (Zulieferer oder Dienstleister) in der Wertschöpfungskette der Braunkohlewirtschaft. Dazu zählen explizit auch vorgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette (d.h. Zulieferer von Vorleistungserbringern)

ODER

Eine vorgesehene Geschäftsmodelltransformation mit dem Ziel, die Märkte der grünen Transformation zu bedienen und dadurch Unternehmenswachstum zu erzeugen. Zu den Märkten der grünen Transformation gehören u.a. folgende Bereiche:

  • Klimaverträgliche Bereitstellung, intelligente Steuerung und effiziente Nutzung von Energie
  • Klimaverträgliche Industrie und Prozesse der Leistungserstellung
  • Wasserstoffwirtschaft
  • Ressourcen- und Energieeffizienz, nachhaltige Stoffströme und zirkuläre Wirtschaft
  • Wissensbasierte Bioökonomie
  • Nachhaltige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
  • Life Science und Gesundheitswirtschaft
  • Klimaschonende Mobilitätslösungen

Bei Antragstellung ist zu erklären, dass die geplante Geschäftsmodelltransformation dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.

Was wird gefördert?

Einstellung einer Transformationsexpertin/eines Transformationsexperten, die/der für eine befristete Zeit, maximal 24 Monate, Aufgaben im Unternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation übernimmt.

Die Transformationsexpertin/der Transformationsexperten kann sich im Unternehmen auch mit einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung digitaler Märkte sowie mit Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen selbst beschäftigen, sofern das Unternehmen in den Märkten der grünen Transformation operiert oder sich durch die Digitalisierungsmaßnahmen in einer dieser Märkte hinein orientieren möchte.

Wie wird gefördert?

Förderfähig sind die Personalausgaben für eine Transformationsexpertin/einen Transformationsexperten für maximal 24 Monate. Einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 2 Jahren ist nachzuweisen.

Die Höhe der förderfähigen direkten Personalausgaben bemisst sich in Abhängigkeit von Qualifikation, Berufserfahrung und Stellung im Unternehmen als Pauschale nach Nr. 5.4 der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW. Die Höhe der förderfähigen indirekten Ausgaben als Gemeinausgabenpauschalen ergeben sich nach Nr. 5.5 der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW.

Besonderheiten:

Wird ein Beschäftigungsverhältnis während der vereinbarten Probezeit gelöst, kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger für den restlichen Förderzeitraum innerhalb von vier Monaten eine andere Transformationsexpertin/einen anderen Transformationsexperten einstellen. Das Beschäftigungsverhältnis muss jedoch zu denselben Bedingungen erfolgen.

Link zur Antragsstellung:

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/zukunftsgutscheine-rheinisches-revier-jtf/

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Die Bezirksregierung Düsseldorf steht zu Ihrer Verfügung unter zukunftsgutscheine@brd.nrw.de

Gerne können Sie sich auch telefonisch an die zuständigen Ansprechpartner wenden:

Frau Tanja Nofz    +49 211 475 – 4625

Herr Zejnulla Sinani    +49 211 475 – 2495

Frau Nancy Majic    +49 211 475 – 5133

Frau Sarah Menzel    +49 211 475 – 5232

 

Beratend stehen Ihnen weiterhin die Zukunftsscout der IHKn zur Seite.

FAQ

Bewilligungsstelle:
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Köln für den Kreis Euskirchen

MID-Assistent

Für viele mittelständische Unternehmen ist es eine große Herausforderung, die Notwendigkeiten und zugleich die Chancen von Innovation und Digitalisierung zu erkennen und die erforderlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren erheblich in ihre digitale Infrastruktur investiert und konnten bereits wichtige Geschäftsprozesse digitalisieren. Digitalisierung als Schnittstelle zum Kunden, digitale Beschaffungs-, Verwaltungs- und Steuerungsprozesse innerhalb der Unternehmen sowie digitale Vermarktungsplattformen, konnten in vielen Unternehmen erfolgreich implementiert werden.

Durch die MID-Assistentin und den MID-Assistenten werden neue Arbeitsplätze in kleinen Unternehmen geschaffen und gleichzeitig der Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vorangetrieben: Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden als MID-Assistent/in im Unternehmen angestellt, um ihr frisch erworbenes Wissen in ein konkretes Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt einzubringen.

Hierfür können Unternehmen einen Lohnzuschuss von bis zu 45.000 Euro für eine Laufzeit von maximal zwei Jahren erhalten.

Für wen?
Kleine Unternehmen in NRW mit weniger als 50 Angestellten, davon maximal 5 mit Hochschulabschluss (exkl. Geschäftsführung und Werkstudierende)

Was wird gefördert?
Beschäftigung von Hochschulabsolventen zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben wie der

  • Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse
  • Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Herstellungsverfahren
  • Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsprozessen

Voraussetzung: Hochschulabschluss oder eine anschließende wissenschaftliche Tätigkeit liegen maximal 2 Jahre zurück.

Wie wird gefördert?
Per Zuschuss zum Gehalt für 24 Monate; Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können einen Zuschuss zu den Lohnkosten bis 24.000 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 16.500 Euro pro Jahr gefördert werden.

Besonderheiten:

Ab dem 01. Mai 2023 können geförderte Unternehmen auch Hochschulabsolventen/innen einstellen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern.

Die Förderung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich möglich. Eine Beschäftigung von Werkstudierenden als MID-Assistentin / MID-Assistent ist nicht förderfähig.

Eine zusätzliche Förderung in den Bausteinen MID-Gutscheine und MID-Invest ist möglich.

Link zur Antragsstellung:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag/mid-assistenz

Weitere Informationen:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-assistentin
https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ-digital/mid-assistentin

Ansprechpartner:
Dr. Kirsten Hellmann-Voßenkaul
02461 61-85445
ptj-mid-assistent@fz-juelich.de

Bewilligungsstelle:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52028 Jülich

Innovations- bzw. Investitionsförderung

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

TransformInvest

TransformInvest unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation sowie zur Bedienung digitaler Märkte. Durch die Geschäftsmodelltransformation soll mit innovativen Produkten im Bereich von Klima- und Umweltschutzlösungen sowie digitalen Lösungen für das Unternehmen neue sowie bestehende Kundengruppen und Märkte adressiert werden.

TransformInvest unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zudem bei der Realisierung von mehr Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung im Unternehmen selbst, durch entsprechende Investitionen bspw. in Maschinen und Anlagen.

Mit TransformInvest werden die zur Umsetzung des Transformationsprozesses erforderlichen Investitionen im Unternehmen etwa für Innovationsaktivitäten oder für die klimaschutzorientierte Optimierung von Prozessen und Verfahren gefördert.

Für wen?

Unternehmen in den Kreisen Düren, Heinsberg, im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Kreis Neuss, in der Städteregion Aachen und der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr. Unternehmen im Kreis Euskirchen können nicht gefördert werden.

Fördervoraussetzung ist:

Eine direkte Betroffenheit des Unternehmens vom Kohleausstieg als Vorleistungserbringer (Zulieferer oder Dienstleister) in der Wertschöpfungskette der Braunkohlewirtschaft. Dazu zählen explizit auch vorgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette (d.h. Zulieferer von Vorleistungserbringern)

ODER

Eine vorgesehene Geschäftsmodelltransformation mit dem Ziel, die Märkte der grünen Transformation zu bedienen und dadurch Unternehmenswachstum zu erzeugen. Zu den Märkten der grünen Transformation gehören u.a. folgende Bereiche:

  • Klimaverträgliche Bereitstellung, intelligente Steuerung und effiziente Nutzung von Energie
  • Klimaverträgliche Industrie und Prozesse der Leistungserstellung
  • Wasserstoffwirtschaft
  • Ressourcen- und Energieeffizienz, nachhaltige Stoffströme und zirkuläre Wirtschaft
  • Wissensbasierte Bioökonomie
  • Nachhaltige Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
  • Life Science und Gesundheitswirtschaft
  • Klimaschonende Mobilitätslösungen

 

Bei Antragstellung ist zu erklären, dass die geplante Geschäftsmodelltransformation dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können:

  • Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation,
  • Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung digitaler Märkte,
  • Investitionen für mehr Klima- und Ressourcenschutz im Unternehmen selbst, u.a. durch Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, sowie
  • Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse.

Dabei sind auch Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen förderfähig.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Ausgaben für Anschaffung und Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Anlagen, Maschinen) in den Betriebsstätten der Antragstellenden im Fördergebiet. Bewegliche Wirtschaftsgüter sind dabei nur förderfähig, sofern und soweit sie im Fördergebiet verwendet werden.
  • Ausgaben für die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter (unter anderem Patente, Betriebslizenzen, patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse), soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen Zuschusses.

Der Förderhöchstsatz beträgt 60 %, der Förderhöchstbetrag im Bereich der De-minimis-Beihilfen 200.000 EUR. Dabei mindert sich der Förderhöchstbetrag um die De-minimis-Beihilfen, die die/der Begünstigte in den letzten beiden Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten hat.

Umweltschutzbezogene Investitionen in die Transformation des Geschäfts- und Produktionsprozesses können nach Artikel 36 AGVO mit maximal 60% der umweltschutzbezogenen Ausgaben für kleine Unternehmen und 50% der umweltschutzbezogenen Ausgaben für mittlere Unternehmen gefördert werden. Investitionen zur Prozess- und Organisationsinnovation können mit maximal 50% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.

Bei umweltschutzbezogenen Investitionen nach Artikel 36 AGVO ist eine Einzelförderung auf maximal 2 Mio. EUR pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Investitionen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben seitens des Antragstellenden umzusetzen sind, sind nicht förderfähig.

Besonderheiten:

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleiche oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Das ersetzende Wirtschaftsgut ist nicht erneut förderfähig.

Link zur Antragsstellung:

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/zukunftsgutscheine-rheinisches-revier-jtf/

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Die Bezirksregierung Düsseldorf steht zu Ihrer Verfügung unter zukunftsgutscheine@brd.nrw.de

Gerne können Sie sich auch telefonisch an die zuständigen Ansprechpartner wenden:

Frau Tanja Nofz    +49 211 475 – 4625

Herr Zejnulla Sinani    +49 211 475 – 2495

Frau Nancy Majic    +49 211 475 – 5133

Frau Sarah Menzel    +49 211 475 – 5232

 

Beratend stehen Ihnen weiterhin die Zukunftsscout der IHKn zur Seite.

FAQ

Bewilligungsstelle:
Bezirksregierung Düsseldorf

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben. Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Die beschäftigungswirksamen Projekte des RWP konnten in der Vergangenheit den Verlust von Arbeitsplätzen in Krisenbranchen teilweise ausgleichen – in gleicher Weise ist ein großer Struktureffekt im Rheinischen Revier zu erwarten.

Im Rahmen des RWP werden Investitionen mit bis zu 35 % der Gesamtinvestitionssumme unterstützt.

Für wen?
Vorrangig Unternehmen in den Fördergebieten mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr. Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden.

Zu den Fördergebieten gehören die Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg sowie die Städteregion Aachen.

Was wird gefördert?
Unternehmen können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

Insbesondere werden folgende Vorhaben unterstützt:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
  • Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Wie wird gefördert?
Per Zuschuss. Förderumfang und -höhe hangen ab von Art des Vorhabens, Größe des Unternehmens und Investitionsort (je nach Fördergebiet).

Besonderheiten:
Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von 42 Monaten durch. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist unter Umständen möglich.

Die Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben liegt bei 150.000 €.

Link zur Antragsstellung:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15354/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp—gewerblich.html#formulare

Weitere Informationen:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15354/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp—gewerblich.html

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/rl-gewerblich-unterschrieben-2021-12-0179203.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/0/4/8104/

Ansprechpartner:
NRW Bank
Service Center
0211 91741-4800
info@nrwbank.de

Fragen Sie auch Ihre kommunale Wirtschaftsförderung zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen des RWP!

Bewilligungsstelle:
NRW Bank, Düsseldorf

MID-Gutscheine

Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt die Landesregierung kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer im Rahmen von externen Analyse- und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Umsetzung von konkreten, marktfähigen Digitalisierungsprojekten.

Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Auch die Konstruktion von Prototypen oder die Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren ist förderfähig.

So sollen KMU mit bis zu 40.000 Euro dabei unterstützt werden, die Trends und Innovationen ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.

Für wen?
Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

Was wird gefördert?

  • MID-Analyse: Externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Herstellungsverfahrens durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Potenzialanalysen)
  • MID-Innovation: Externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Herstellungsverfahren durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Konstruktionsleistungen, Prototypenbau und –testung, Service Engineering)
  • MID-Digitalisierung: Externe Aufträge zur Umsetzung von konkreten Digitalisierungsmaßnahmen (Weiter- oder Neuentwicklung intelligenter und digitaler Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen)

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss (MID Analyse)
  • Bis zu 40.000 Euro Zuschuss (MID-Innovation)
  • Bis zu 15.000 Euro Zuschuss (MID Digitalisierung)

Die Förderquote kann bis zu 80 % betragen, abhängig von der Größe Ihres Unternehmens.

Besonderheiten:
Bei den MID-Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert: In einem zusätzlichen Förderschwerpunkt können KMU nun auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird so auch die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Außerdem werden nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert. Nicht förderfähig sind Maßnahmen mit dem Ziel der grundlegenden Unternehmens-, Produktpräsentation und der Digitalisierung des Vertriebes (Webseiten, Webshop, Socialmedia-Tools, Marketingtools, Anwendungen zur Kundenbindung etc.).

Link zur Antragstellung:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag/mid-gutscheine

Weitere Informationen:
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine

https://www.ptj.de/projektfoerderung/mittelstand-innovativ-digital/mid-gutscheine

Ansprechpartner:
Andreas Greven
02461 61- 85303
ptj-mid-gutscheine@fz-juelich.de

Bewilligungsstelle:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52028 Jülich

Qualifizierung und Coaching

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

Coach2Change

Der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft stellt kleine und mittlere Unternehmen im Rheinischen Revier vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Transformation und Change-Management betreffen dabei nicht nur die Geschäftsführung: Auch die Beschäftigten spielen eine Schlüsselrolle beim Wandel in den Unternehmen. Sie können die notwendigen Veränderungen im betrieblichen Alltag anstoßen, vorantreiben und erfolgreich umsetzen. Dabei unterstützt sie das Förderprogramm Coach2Change.

Coach2Change ermöglicht ein individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching von Beschäftigten. Das Coaching versetzt Beschäftigte in die Lage, gewachsene Arbeitsstrukturen und –abläufe zu verändern, sowie Verhaltensweisen neu auszurichten, damit Transformation im Betrieb gelingt.

Für wen?

Unternehmen in den Kreisen Düren, Heinsberg, im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Kreis Neuss, in der Städteregion Aachen und der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Angestellten.

Was wird gefördert?

Individuelles, arbeitsplatzbezogenes Coaching von Beschäftigten mit Fokus auf:

  • Fähigkeiten zum Change-Management: Die Beschäftigten werden befähigt grundlegende Veränderungsprozesse am Arbeitsplatz und im Unternehmen zu managen und zu organisieren.
  • Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: Die Beschäftigten werden befähigt Arbeitsbedingungen, Prozesse, Abläufe und Systeme klimaverträglich und nachhaltig umzugestalten.

 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden 50% der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage jährlich sowie der Kosten der Personalfreistellung für die Zeit des Coachings für maximal drei Beschäftigte.

Besonderheiten:

In nur drei Schritten gelangen Sie zur Förderung:

  1. Stellen Sie einen Antrag für Coach2Change bei der für Ihre Region zuständigen Bezirksregierung.
  2. Nach Erhalt einer Förderzusage vereinbaren Sie Termine mit Ihrem Coach.
  3. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Coach bestätigen die Teilnahme am Coaching auf einem Nachweis, den Sie zur Abrechnung bei der Bezirksregierung einreichen.

 

Weitere Informationen und Link zur Antragsstellung:

https://www.mags.nrw/coach2change

Qualifizierungschancengesetz

Digitalisierung und struktureller wie demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt. In neuen Technologien liegen unternehmerische Chancen, aber auch Herausforderungen: Berufe verändern sich, neue Tätigkeitsfelder entstehen. Und auch der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte nimmt zu.

Der Bedarf an Fachkräften kann häufig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durch die Neueinstellung ausgebildeter Fachkräfte bedient werden. Ein erfolgsversprechender Ansatz ist die Weiterentwicklung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und unterstützt Unternehmen dabei, Know-how und Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten mit passenden Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten auszubauen.

Für wen?
Die Förderung richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Ein bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber zur Teilnahme an einer Qualifizierung
  • Ggf. anteilige Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber an den Lehrgangsgebühren
  • Kontakt zur Agentur für Arbeit vor Anmeldung an einer Qualifizierung

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden kann der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses als auch eine Anpassungsqualifizierung, durch die vorhandene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ausgebaut und weiterentwickelt werden.

  • Förderung von Berufsabschlüssen: Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten.
  • Förderung von Anpassungsqualifizierungen: Für Beschäftigte mit Berufsabschluss, wenn der Berufsabschluss im Regelfall vor mehr als vier Jahren erworben wurde oder eine Qualifizierung in einem Engpassberuf durchgeführt werden soll.

Damit die Schulungen an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Die Förderung kann die teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung) umfassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Weiterbildungen, zu dessen Durchführung ein Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (z.B. Notfallsanitäter) oder die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (z.B. Techniker, Meister) abgedeckt werden.

Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltzuschusses hängt in der Regel von der Unternehmensgröße ab.

Weiterbildungskosten

Anzahl der Beschäftigten

Prozentualer Förderanteil

< 10

bis zu 100 %

10-249

ab 45 Jahre oder schwerbehindert

bis zu 50 %

bis zu 100 %

250-2499

bis zu 25 %

ab 2500

bis zu 15 %

Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen, unabhängig von der Betriebsgröße 

100 %

Arbeitsentgeltzuschuss

Anzahl der Beschäftigten

Prozentualer Förderanteil der Ausfallzeit

< 10

bis zu 75 %

10 – 249

bis zu 50 %

ab 250

bis zu 25 %

Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen, unabhängig von der Betriebsgröße

bis zu 100 %

Für jede Betriebsgröße ist eine Erhöhung der Zuschüsse möglich:

  • plus 5% bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
  • plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf im Betrieb
  • plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen & erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Die Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden – unabhängig von der Größe der Unternehmen – um jeweils 10 Prozentpunkte erhöht, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes einer Weiterbildung bedarf. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, 10 bis < 250 Beschäftigte) kann der Zuschuss bereits erhöht werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten Weiterbildung benötigen. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen Tarifvertrag, der betriebsbezogen Weiterbildung regelt, wird zudem eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt möglich. Insgesamt ist eine um 15 Prozentpunkte erhöhte Förderung (maximal 100 %) möglich.

Besonderheiten:
Folgende Voraussetzungen muss die Qualifizierung erfüllen:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen
  • Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen vor Maßnahmebeginn

Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von mehreren Beschäftigten besteht die Möglichkeit zu einem Sammelantrag.

Link zur Richtlinie:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf

Ansprechpartner und Antragsstellung
Beratung und Beantragung der Förderleistung erfolgen über die Agenturen für Arbeit vor Ort.
Kontaktaufnahme

Bewilligungsstelle:
Die regional zuständige Agentur für Arbeit prüft und bewilligt die Anträge.

Sie haben Fragen zu den Zukunftsgutscheinen?

Als kompetenter Ansprechpartner rund um die Zukunftsgutscheine steht Ihnen in Ihrer Industrie- und Handelskammer ein Zukunftsscout zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, telefonisch oder vor-Ort.

IHK Aachen (für die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg und Städteregion Aachen)

Sven Dohmen
Telefon: 0241 4460-280
E-Mail: zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de

Humaam Mazyek
Telefon: 0241 4460-281
E-Mail: zukunftsgutscheine@aachen.ihk.de

 

Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier – IHK Aachen

IHK zu Köln (für den Rhein-Erft-Kreis)

Marion Brück
Telefon:

02271 83761850
E-Mail: marion.brueck@ihk.koeln.de

Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier – IHK Köln

 

Die Zukunftsgutscheine sind ein Förderangebot des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union. Das Förderprogramm wird von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, der Bundesagentur für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern Aachen, Mittlerer Niederrhein und Köln sowie den Handwerkskammern Aachen, Düsseldorf und Köln unterstützt. Weitere Einzelheiten zu den Fördermöglichkeiten sowie eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei den Zukunfts-Scouts in Ihrer Industrie- und Handelskammer.

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