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Förderprogramm Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen

 

Auf einen Blick!

Das Förderprogramm DigiRess wird für die Modellregion des Rheinischen Reviers im Land Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben.

Das Programm bietet attraktive Möglichkeiten für KMU, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen, um den Strukturwandel zu unterstützen und digitale Innovationen in der Ressourceneffizienz voranzutreiben. Ziel ist die Förderung von Projekten mit digitalem Innovationscharakter zur ökologischen Umstellung unternehmerischer Aktivitäten, insbesondere durch die Entwicklung von Digitalisierungsmaßnahmen für eine effizientere Ressourcennutzung.

Das Förderprogramm DigiRess II startet im Rheinischen Revier im Rahmen einer Bund-Länder-Kooperation unterstützt von Bundes- und Landesumweltministerien. Die inhaltliche Zielsetzung fokussiert weiterhin auf Vorhaben im Bereich der Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft und soll den Strukturwandel in der Kohleregion fördern und Arbeitsplätze sichern.

Die Fördermodalitäten wurden attraktiv angepasst und ermöglichen nun neben längeren Laufzeiten auch die Einbindung von Großunternehmen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

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Neue Förderperiode gestartet!

Projektskizzen können an zwei Stichtagen bis zum 15.04.2024 und bis zum 15.06.2024 eingereicht werden (weitere Stichtage sind vorbehalten). Weitere Details, die Förderrichtlinie im Volltext, Vorlagen und Richtlinien finden sich auf www.digiress.de. Bei Fragen zur Förderabwicklung kontaktieren Sie das VDI Technologiezentrum gerne per E-Mail: info@digiress.de.

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Wer kann sich bewerben?

„Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der einschlägigen Definition der EU-Kommission erfüllen. Die Antragstellenden erklären gegenüber der Bewilligungsbehörde ihre Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen des in schriftlicher oder elektronischer Form übermittelten Förderantrags.

Große Unternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.

Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Länder sind nicht antragsberechtigt.

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen nicht im Fokus der Fördermaßnahme und sollen, sofern notwendig, im Unterauftrag oder als Verbundpartner der Unternehmen eingebunden werden. Bei der Einbeziehung von Forschungseinrichtungen sollen diese durch eine industrie- und anwendungsnahe Forschung zirkuläre Produktionsprozesse, Aspekte der Digitalisierung oder der Ressourceneffizienz bei KMU unterstützen und zur nachhaltigen Realisierung substanziell beitragen.

Die Einbeziehung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als Verbundpartner erfolgt daher im Einzelfall. Die Einzelfallentscheidung bleibt vorbehalten.“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen, indem sie

  • den direkten Ressourceneinsatz in Produkten reduzieren (z. B. durch materialsparende Produktdesigns oder den Einsatz von Sekundärrohstoffen),
  • geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren (z.B. durch effizientere Fertigungsverfahren oder intelligente Prozesssteuerung),
  • die technische Produktlebensdauer oder die Nutzungsdauer erhöhen (z. B. durch robustes Design, begleitende Wartungsdienstleistungen in der Nutzungsphase oder update-fähiges, modulares Design),
  • eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern (z. B. durch Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen oder plattformbasierte Geschäftsmodelle für den Handel von Wertstoffen und Sekundärrohstoffen) oder
  • eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten (z. B. durch einen digitalen Produktpass/Zwilling oder digitale Produkt-Service-Systeme (PSS)).

 

Die Projekte sollen dabei primär die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen adressieren, die die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.

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