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Zusammenarbeit
mit Land und Bund
Zusammenarbeit
mit Land und Bund

Quelle: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen – Fotograf: Bernd Schälte

Wir stehen im Austausch mit Entscheidern

Das Förderkonstrukt für den Strukturwandel hat zwei Stufen. Die Vorstufe ist geprägt von einem Qualifizierungsprozess, der sogenannten Sternevergabe. Dabei geht es noch nicht um den eigentlichen Förderantrag, sondern um die Frage, ob die jeweilige Projektidee grundsätzlich für eine Förderung infrage kommt.

Lautet die Antwort Ja, weil Fachleute urteilen, dass die Idee den Strukturwandel voranbringt, kommt der erste Stern. Ist die Skizze antragsreif weiterentwickelt, folgt der zweite Stern. Ist ein Förderzugang identifiziert, bezeugt der dritte Stern, dass sich der Antrag nun auf den Weg bringen lässt.

Jetzt kommt Stufe zwei: Nach dem eigentlichen Antrag hört die Betreuung nicht auf, weil ja letztlich alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass das Projekt in der Spur bleibt und seine Ziele auch wirklich erreicht. Es geht schließlich auch um Arbeitsplätze.

In diesem Prozess arbeitet die Zukunftsagentur Hand in Hand mit der Landes- und der Bundesregierung sowie dem Projektträger Jülich (PTJ). Die Fördertöpfe stehen bei Land und Bund. Für diese Zugänge zu finden, ist das Ziel.

In der Umsetzung bedeutet dies folgende Abfolge und Zuständigkeiten: Das Land ruft dazu auf, Projektskizzen einzureichen, immer im Blick, den Strukturwandel im Sinne der im Wirtschafts- und Strukturprogramm (WSP) definierten Ziele voranzubringen. Ideengeber reichen ihre Skizze beim Land ein. Der PTJ sichtet und bewertet die Einreichungen und sortiert diese vor, die Zukunftsagentur mit ihren Fachleuten berät dazu.

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Dieses Verfahren stellt sicher, dass das Budget nur Projekten zugutekommt, die tatsächlich im Sinne des WSP dem Strukturwandel nutzen. Auch in dieser Zusammenarbeit nimmt die Zukunftsagentur eine beratende, steuernde und richtungsgebende Rolle ein.

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