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Förderbausteine zum Photovoltaikausbau im Rheinischen Revier

Rund 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger haben sich gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) zum Bündnis Gigawattpakt zusammengeschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier voranzutreiben.

Im Rahmen der Jahresversammlung zum Gigawattpakt im Januar 2024 wurden zwei neue Förderbausteine für das Rheinische Revier gemeinsam durch die Zukunftsagentur, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der NRW.energy4climate angekündigt. Ab März 2024 stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für die kommenden vier Jahre für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung.

Die Förderung für „Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ sowie „Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau“ kann bei der Bezirksregierung Köln unter diesem Link beantragt werden.

Förderbausteine zum Photovoltaikausbau Bild
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Quelle: Rhein-Erft-Kreis

Was gefördert wird:

1. Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher

Gefördert werden Systeme aus PV-Dachanlagen allein und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier, die folgende Förderbedingungen erfüllen:

  • Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen.
  • Der Batteriespeicher darf maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in Kilowattpeak.

Die Förderquote erreicht regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunenspezifische Fördersatz ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ersichtlich.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude.

2. Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau

Gefördert werden Planungsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Zu den Planungsvorhaben zählen u. a. Größenskalierung der Anlage, Blendwirkung, Statistik, Netzanschluss oder Bauleitverfahren.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.

Die Förderquote erreicht regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der kommunenspezifische Fördersatz ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ersichtlich.

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 35.000 Euro.

Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt und setzt die Umsetzung der Investition voraus.

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Quelle: Rhein-Erft-Kreis

Sie haben Fragen zum Gigawattpakt?

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Bezirksregierung Köln steht den Kommunen und Kreisen bei Fragen zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind:

Nicole Kolster, Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Nicole Kolster

Zukunftsagentur Rheinisches Revier

E-Mail: gigawattpakt@rheinisches-revier.de

Sven Bacher, Bezirksregierung Köln

Sven Bacher

Bezirksregierung Köln

E-Mail: gigawattpakt@bezreg-koeln.nrw.de

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