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Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft.  >STEP RR

 

 

Zur Bewältigung des Kohleausstieges im Rheinischen Revier stellt die Landesregierung bis zu 700 Millionen Euro an investiven Fördermitteln bereit, um Projekte des Strukturwandels mit einem städtebaulichen Bezug zu fördern. Diese werden über das Programm Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“ (STEP RR), basierend auf dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes, umgesetzt.

Stadtentwicklungsprogramm Rheinisches Revier (STEP RR) Bild
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Damit fördert das Land nachhaltige Städtebau- oder Infrastrukturprojekte mit einer hohen Flächenwirksamkeit – etwa bei Vorhaben zum Thema Flächen- und Quartiersentwicklung, Innenentwicklung, Dorferneuerung, Entwicklungen im Bestand sowie für die Perspektivenentwicklung bei der Wiedernutzung von Standorten.

 

Um den Zugang zu investiven Fördermitteln zu erleichtern, stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden die Starke Projekte GmbH als landeseigene Tochtergesellschaft zur Seite. Das Ziel dabei ist die Unterstützung für eine rasche und unbürokratische Planung, Antragsstellung, Förderqualifizierung sowie Vorbereitung der Umsetzung der kommunalen Projekte im Rheinischen Revier.

Aufruf und Rahmenbedingungen

 

Aufruf

hier finden Sie den Programmaufruf des Programms Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft“

STEP RR

 

 

Was ist das Neue am Stadtentwicklungsprogramm der Zukunft?

  • Das STEP RR ist ein über drei Förderperioden hinweg wachsendes Programm für den Zeitraum 2022 bis 2038 und wird nicht jährlich aufgestellt. Das heißt, Förderanträge zu Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden.
  • Die Bewilligung erfolgt nach Priorität und Projektreife, nicht nach Antragsgeschwindigkeit. Das begleitende Dialogverfahren unterstützt dabei.
  • Antrags- und förderberechtigt sind vom Braunkohleausstieg betroffene Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier. Außerdem können juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der genannten Gemeinde und Gemeindeverbände befinden, Anträge einreichen.

 

 

Wann erfolgt die Bewilligung?

  • Das Programm ist zweistufig konzipiert und sichert bewilligungsfähige Projekte über eine Budgetplanung ab (Stufe 1). Die eigentliche Bewilligung erfolgt, wenn das Projekt tatsächlich umsetzungsreif ist (Stufe 2).

 

 

Bei wem kann beantragt werden und welche Ansprechpersonen gibt es?

  • Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 „Städtebau“, nimmt Anträge entgegen und ist Bewilligungsbehörde. Dies gilt auch, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt.
  • Darüber hinaus steht die Starke Projekte GmbH für Fragen rund um die Vorbereitung und Qualifizierung für das STEP RR als Ansprechpartner bereit.

 

 

Weitere Informationen zum STEP RR finden Sie hier.

Sie haben eine Projektidee? Sprechen Sie uns an. Wir beraten gerne.

Benjamin Casper
Projektmanager Raumentwicklung
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