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Förderangebote und -richtlinien

 

Förderprogramme und -richtlinien Bild

Förderangebote über den EU-Just-Transition-Fund (JTF)

Zukunftscampus Berufliche Bildung

Lernorte der beruflichen und akademischen Bildung kooperieren vor Ort in zukunftsweisenden Bildungszentren. Der Zukunftscampus Berufliche Bildung wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union umgesetzt.

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Strategie zur Fachkräfteoffensive NRW vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.

Mit dem Zukunftscampus soll die Kooperation von Lernorten der beruflichen und/oder akademischen Bildung – wie überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS), Berufskollegs und akademische Einrichtungen sowie Betriebe und Unternehmen – initiiert und etabliert werden. Den Bildungseinrichtungen soll ermöglicht werden, an einem gemeinsamen Campus-Ort

  • Infrastruktur gemeinsam zu schaffen, zu modernisieren und zu nutzen und
  • Bildungsangebote gemeinsam zu entwickeln und kooperativ durchzuführen oder bestehende Angebote gegenseitig zu öffnen.

 

Der Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist veröffentlicht. Die Unterlagen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe Weitere Informationen unter https://www.mags.nrw/zukunftscampus

Berufliche Bildung stärken und Strukturwandel unterstützen – Modernisierung von Aus- und Weiterbildungszentren

Um die berufliche Bildung zu stärken und den Strukturwandel zu unterstützen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Modernisierung von Aus- und Weiterbildungszentren der beruflichen und akademischen Bildung im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet. Die Förderung erfolgt über den EU-Just-Transition-Fund (JTF).

 

Die Förderung unterstützt bedarfsgerechte Investitionen in Ausstattung sowie Modernisierung und energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung einschließlich energieeffizienter Neu- und Ergänzungsbauten.Gefördert werden auch investive Umsetzungen einer Digitalisierungsstrategie wie Ausstattung von materiellen und/oder digitalen Lehr-/Lernräumen (wie Unterrichts-, Gruppen-, Fach- oder Sozialräume, Werkstätten, IT-Software, Lernmanagementsysteme, Blended-Learning-Plattformen).Die geförderten Vorhaben sollen regionale Berufsbildungsstrategien unterstützen und Beiträge zur Neuausrichtung der Einrichtungen der beruflichen Bildung an künftige Qualifizierungsbedarfe sowie zur Vernetzung, Wissenstransfer, Lernortkooperation und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung leisten.Damit wird auch ein Beitrag zum Ziel der Landesregierung im Rahmen der Fachkräfteoffensive geleistet, Nordrhein-Westfalen zum Berufsbildungsland Nummer 1 zu machen.

 

Die Richtlinie zum Förderangebot und die Antragsunterlagen mit weiteren Informationen finden sich unter: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/aus-und-weiterbildungszentren-im-rheinischen-revier-und-noerdlichen-ruhrgebiet-jtf

Förderangebote des Bundes - Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

BMBF-Richtlinie für das Rheinische Revier

„Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“

Mit der neuen „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Akteurinnen und Akteure im Rheinischen Revier bei der Gestaltung eines nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandels.

Die Förderung zielt auf regionale Innovationsnetzwerke ab, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam daran arbeiten, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.

Interessentinnen und Interessenten können sich für eine Förderberatung an den vom BMBF beauftragten Projektträger wenden: Projektträger Jülich, Ansprechpartnerin: Dr. Annegret Künzel, Telefon: 0 30/2 01 99 – 473, E-Mail: ptj-struktur@fz-juelich.de

Projektskizzen muss bei ihrer Einreichung ein Unterstützungsschreiben des Landes Nordrhein-Westfalen beigefügt werden. Hierfür übermitteln Sie Ihre fertige Projektskizze an: unterstuetzungsschreiben@rheinisches-revier.de

Bei Fragen zum Unterstützungsschreiben wenden Sie sich bitte an:
Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Ansprechpartner:

 

Soweit das Land Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsschreiben für Ihr Vorhaben ausstellt, können Sie Ihre Skizze mit diesem Schreiben für eine Förderung beim Projektträger (per Mail an: ptj-struktur@fz-juelich.de) einreichen.

Link zur Richtlinie: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-02-Bekanntmachung-Rheinisches-Revier.html

Die Projektskizze muss in kurzer Form die nach der BMBF-Richtlinie benötigten Angaben enthalten (vgl. insbesondere „7.2.1 Vorlage und Auswahl von Skizzen für die Konzeptphase“) und ist entsprechend zu strukturieren.

Bitte beachten Sie: Das Land Nordrhein-Westfalen trifft nicht die Entscheidung, ob ein Vorhaben über die BMBF-Richtlinie für das Rheinische Revier gefördert werden kann. Das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet lediglich darüber, ob es ein konkretes Vorhaben mit dem erforderlichen Schreiben unterstützt (vgl. hierzu die Ausführungen in der Richtlinie). Im Auswahlverfahren zur BMBF-Richtlinie werden ausschließlich Vorhaben berücksichtigt, die zusammen mit einem Unterstützungsschreiben des Landes eingereicht werden.

Damit das Land Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsschreiben ausstellen kann, muss das konkrete Vorhaben inhaltlich einen der unten genannten thematischen Schwerpunkte adressieren. Diese sind Bestandteil der Ziele des Strukturwandels im Rheinischen Revier.

Damit das Land Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsschreiben ausstellen kann, bitten wir Sie außerdem um zusätzliche Angaben in Ihrer E-Mail (nicht als Teil der Projektskizze):

  • Bitte benennen Sie ergänzend zu den Angaben in der Skizze auch Anrede, Vorname und Nachname der Ansprechpartner/-in sowie die postalische Anschrift.
  • Bitte geben Sie den geplanten Durchführungszeitraum (von…bis) an.
  • Bitte geben Sie den/die Durchführungsort(e) mit Gemeindekennziffer an.
  • Bitte ergänzen Sie eine Kurzbeschreibung mit max. 750 Zeichen.
  • Bitte geben Sie an, sofern das Vorhaben bereits über vorherige Förderaufrufe/-linien im Verfahren des Rheinischen Reviers eingereicht wurde. Ein bereits erreichter regionaler Konsens bleibt bestehen.

 

Thematische Schwerpunkte müssen dazu geeignet sein, zu der Umsetzung der nachfolgend dargestellten Ziele des Strukturwandels im Rheinischen Revier beizutragen:

  • ENERGIESYSTEM DER ZUKUNFT: Von der Braunkohleregion zur modernen Energieregion auf dem Weg zur Klimaneutralität – das Rheinische Revier entwickelt sich bis 2030 rasant. Unternehmen siedeln sich an, es wird investiert, Arbeitsplätze und Wertschöpfung werden geschaffen. Das Energiesystem der Zukunft ist sichtbare und erfahrbare Realität.

 

  • ZUKUNFTSFÄHIGE INDUSTRIE: Die Industrie im Rheinischen Revier soll zukunftsfähig sein. Um auch perspektivisch wettbewerbsfähig zu sein, müssen Produktionsweisen und Produkte klimaneutral, nachhaltig und gleichzeitig wirtschaftlich gestaltet werden. Dazu braucht es neue, leistungsfähige Technologien sowie Geschäftsmodelle, die Zukunftstechnologien nutzen. Über zukunftsweisende Projekte und Neuansiedlungen innovativer Unternehmen soll das Revier bis 2030 – und darüber hinaus – zu einer international bekannten Modellregion für eine klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige Industrie werden.

 

  • FÜHRENDER WASSERSTOFFSTANDORT: Das Rheinische Revier entwickelt sich zu einem führenden Wasserstoffstandort in Deutschland. Es zählt zu den wenigen Regionen, in denen die notwendigen Kompetenzen in Forschung und Innovation sowie eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten gleichermaßen vorhanden sind. Die Nutzung von klimaschonendem Wasserstoff in der Industrie, der Energiewirtschaft und dem Mobilitätssektor sichert Arbeitsplätze und ist Voraussetzung für eine nachhaltige Transformation der Region. Wertschöpfungsketten rund um das Thema Wasserstoff wurden etabliert.

 

  • INNOVATIVE UND INTELLIGENTE MOBILITÄT: Im Rheinischen Revier wird eine innovative, intelligente und vernetzte Mobilität entwickelt, erprobt und in die Praxis gebracht. Digitalisierung macht das Mobilitätssystem flexibler und vernetzter. Dabei stellt sich zum Beispiel die Frage: Wie können Mobilitätsdaten innovativ genutzt werden? In der Luftfahrt wird das Revier ein wichtiger Forschungs- und Entwicklungsstandort. Standards für Abläufe im Luftverkehr und klimaneutrale Antriebe werden technisch weiterentwickelt. Das automatisierte Fahren wird nicht mehr nur erforscht, sondern in der Realität angewandt. Ziel sind marktreife Produkte und Dienstleistungen der innovativen Mobilität.

 

  • RESSOURCENEFFIZIENZ UND KREISLAUFWIRTSCHAFT: Das Rheinische Revier wird zum Vorbild für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Bestehende Materialien und Produkte werden neu gedacht und so designt, dass sie möglichst lange genutzt, geteilt, repariert und recycelt werden können. Unternehmen entwickeln ihre Geschäftsmodelle, ihre Produktion und ihre Prozesse weiter und geben Antworten auf die Fragen: Wie kann ich meinen Materialeinsatz reduzieren? Was kann wiederverwendet werden? Welche Rohstoffe können durch recyceltes Material ersetzt werden? Oder: Können Material, Energie, Wasser oder Abfallstoffe mit einem benachbarten Unternehmen ausgetauscht werden? Bürgerinnen und Bürger nutzen umfangreiche Angebote für Reparaturen und Instandsetzungen.

 

  • BIOLOGISCHE ROHSTOFFE ALSWACHSTUMSCHANCE: Um Stoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft noch nachhaltiger zu machen, entstehen im Rheinischen Revier innovative Produkte aus biobasierten Rohstoffen. Fossile Rohstoffe sollen durch nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Holz, Grün- oder Lebensmittelabfälle ersetzt werden. Biotechnologische Verfahren produzieren daraus Grundstoffe für die Industrie. Dieser Ansatz, auch „Bioökonomie“ genannt, soll in allen Wirtschaftsbereichen etabliert werden. Forschung und Wirtschaft vernetzen sich und tauschen Technologien und Wissen aus. Dadurch siedeln sich neue Unternehmen an, bestehende Unternehmen wachsen und bleiben zukunftsfähig. Es entstehen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Fachkräfte und Auszubildende können sich im Bereich der Bioökonomie fort- und weiterbilden.

 

  • ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT: Für die nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft im Rheinischen Revier steht eine gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln im Vordergrund. Für sie gilt der Grundsatz „Food First“. Sie stellt hochwertige Lebens- und Futtermittel her, sie hat einen relevanten Anteil am Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen, sie schützt die natürlichen Ressourcen und trägt zur Artenvielfalt und zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Durch eine intelligente Kaskadennutzung werden aus den Neben- und Restströmen ihrer Produktion wertvolle Rohstoffe für die Bioökonomie zur Verfügung gestellt. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag, um fossilen Kohlenstoff bis 2045 auch in der stofflichen Nutzung zu ersetzen.

 

  • DIGITALISIERUNG UND KÜNSTLICHE INTELLIGENZ: In der „nachhaltigen Digitalregion Rheinland“ sollen durch Forschung und Wirtschaft die digitalen Technologien der Zukunft in die Anwendung gebracht werden. Die Unternehmen der Region digitalisieren Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie entwickeln und nutzen Zukunfts- und Schlüsseltechnologien. Das können kleinste elektronische Bauteile im Bereich der Nano- oder Mikroelektronik sein, die Entwicklung neuer Hard- und Software oder Entwicklungen in den Bereichen Quanten- und Supercomputing, welche es Computern ermöglichen, komplexe Aufgaben sehr schnell zu lösen. Die Region wird dadurch zum attraktiven Standort für die Digitalwirtschaft. Unterstützungsangebote für Gründerinnen und Gründer treiben Innovationen an – im digitalen Bereich und darüber hinaus.

 

  • GESUNDHEIT STÄRKEN: Die Gesundheitswirtschaft in der Region hat enorme Potenziale für Beschäftigung und Wertschöpfung. Um diese Potenziale zu nutzen, sollen insbesondere Innovationen in Gesundheit und Medizin gefördert werden. Es entstehen zukunftsweisende Anwendungen aus der medizinischen Informatik und Biotechnologie, der Molekularbiologie und der Diagnostik. Hierfür bieten die Expertise und die Vernetzung der Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Region und ihrer Umgebung optimale Vorrausetzungen. Gleichzeitig sind exzellente Gesundheitsangebote und Versorgungsstrukturen ein entscheidender Standortfaktor. Daher ist es für das Rheinische Revier von großer Bedeutung, die Gesundheit der Menschen in der Region zu erhalten und zu fördern. Ziel ist eine digital vernetzte medizinische und pflegerische Versorgung.

 

Darüber hinaus sind die folgenden Ziele des Strukturwandels im Rheinischen Revier mit dem jeweiligen Vorhaben zu berücksichtigen: Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen; Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts; Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Nutzbarkeit unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen sowie räumliche Wirkung im Rheinischen Revier unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die Anrainerkommunen (Wirkungsraum).

 

Weitere Informationen unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-02-Bekanntmachung-Rheinisches-Revier.html

Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen und andere regionale Akteure und Akteurinnen in drei ausgewählten Strukturwandelregionen bei der Umsetzung von Modellvorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ziel ist der Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

 

Die ausgewählten Braunkohleregionen – das Lausitzer, das Mitteldeutsche und das Rheinische Revier – werden durch die Förderung bestärkt, zu wegweisenden Pilotregionen nachhaltiger Entwicklung mit Vorbildfunktion zu werden. Ein ökologisch nachhaltiger Strukturwandel kann insbesondere dann gelingen, wenn die Ideen und der Gestaltungswille aus den Regionen selbst kommen.

Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist es, die verschiedenen Akteur*innen in den Braunkohleregionen bei der Umsetzung von mehr Nachhaltigkeit in den Kommunen zu unterstützen und besser zu vernetzen, sodass die Erfahrungen aus den geförderten Modellvorhaben auch anderen Strukturwandelregionen zugutekommen. Der Schwerpunkt der KoMoNa-Förderung liegt auf der ökologischen Nachhaltigkeit. Daher sollten die Vorhabenziele der geförderten Projekte mindestens eines der acht umweltbezogenen Nachhaltigkeitsziele adressieren.

 

 

Am 24. April 2024 startete der nunmehr dritte Förderaufruf im KoMoNa-Programm. Kommunen können sich wieder mit Ihren Ideen für eine Förderung von ökologisch nachhaltigen Modellvorhaben in Strukturwandelregionen bewerben. Das inhaltliche Spektrum und die Ziele der KoMoNa-Vorhaben sind vielfältig. Mit der Förderung befristeter Personalstellen für Nachhaltigkeitsmanager*innen, die Nachhaltigkeitskonzepte und andere Managementkonzepte erstellen und umsetzen, können die umweltbezogenen Nachhaltigkeitsziele auf kommunaler Ebene verankert werden.

Viele KoMoNa-Projekte beziehen die Bevölkerung aktiv in die Umsetzung ein, etwa durch Citizen Science oder Mitmachaktionen. Das Anlegen von Blüh- oder Grünflächen, die ökologische Aufwertung brachliegender Areale, die Renaturierung von Gewässern oder Projektideen für einen nachhaltigen Tourismus fördern nicht nur die Biodiversität, sondern schaffen ein stärkeres Bewusstsein für die Natur vor der eigenen Haustür, steigern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und erhöhen die Attraktivität der Regionen. „Grüne“ Klassenzimmer und außerschulische Bildungsprojekte sensibilisieren für die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung.

Antragsberechtigt sind Kommunen und andere Akteur*innen und Organisationen aus der Förderkulisse im Lausitzer Revier (Brandenburg), Mitteldeutschem Revier (Sachsen-Anhalt) und Rheinischem Revier (Nordrhein-Westfalen).

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Förderprogramms oder kontaktieren die Projektträgerin ZUG gGmbH unter KoMoNa@z-u-g.org oder +49 30 72618 0333.

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