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Gemeinsam.Ideen.Umsetzen.

Mit dem Förderprogramm „Unternehmen Revier“

Auf einen Blick

Mit dem Bundesmodellvorhaben UNTERNEHMEN REVIER leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit regionalen Partnern seit 2017 einen aktiven Beitrag für den Strukturwandel in den vier deutschen Braunkohleregionen.

Mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln sollen anwendungsorientierte und innovative Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels unterstützt werden. Allein dem Rheinischen Revier stehen jährlich 2 Mio. Euro zur Förderung zur Verfügung.

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Neue Förderperiode gestartet!

Sie arbeiten für oder mit Unternehmen aus dem Rheinischen Revier mit innovativen Ideen? Dann haben wir gute Nachrichten! Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ unterstützt auch in diesem Jahr mit bis zu 200.000 Euro neuartige Projekte.

Gesucht werden Ideen, die auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier einzahlen, aber vor allem Projekte mit dem Schwerpunkt „nachhaltiges Wirtschaften“. Das können beispielsweise Projekte sein, die Rest- und Abfallstoffe in der Produktion innovativ nutzen, Maßnahmen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen oder auch die Einführung neuer, nachhaltiger Produkte.

Der nächste Stichtag zur Einreichung ist der 19. April 2024. Bis dahin können sich Unternehmen mit ihren Vorhaben bewerben.

Ein weiterer Stichtag folgt voraussichtlich im Oktober 2024.

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Infoveranstaltung

Bei der Entwicklung von Ideen unterstützen wie Sie gern!
Besuchen Sie unsere digitale Infoveranstaltung am 15. Februar von 14 bis 15:30 Uhr.

Interessierte können sich hier für Terminwünsche melden.
Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungs-Termin mit unserem Projektmanager Philipp Koerfer.

Ihre Vorteile bei Unternehmen Revier

Ganzheitliche Förderung

Mit Unternehmen Revier können sowohl Personalkosten als auch Investitionen gefördert werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 200.000€ je Antragsteller (Verbundvorhaben 800 T€). Bitte beachten Sie die vorgesehenen Eigenanteile von 40% (öffentliche Antragsteller, als Verbundpartner: 10%) und ggfls. niedrigere Fördervolumina durch bereits erhaltene Förderungen nach der de-minimis Verordnung.

Einfache Abrechnungsmöglichkeiten

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Abrechnung auf Ausgaben- oder auf Kostenbasis (Pauschalen) erfolgen. Es gelten vereinfachte Vergaberegelungen: Das Einholen von drei Angeboten und die Dokumentation hierüber genügt.

Reichen Sie Ihre Projektskizzen dann ein, wenn Sie soweit sind!

Das flexible Verfahren mit parallel stattfindenden Verfahrensstufen und zwei Stichtagen pro Jahr verschafft Ihnen einen Zeitvorteil. Reichen Sie Ihre Projektskizzen jederzeit ein!
Die kommenden Stichtage zur Auswertung aller Beiträge sind: 10. November 2023; April 2024; Oktober 2024

Thematische Bandbreite

Die Herausforderung des Strukturwandels meistern wir nur gemeinsam. Damit alle relevanten Akteure Ihren Beitrag leisten können, haben wir unsere regionalen Ziele themen- und branchenoffen gestaltet. Entlang der Schwerpunkte Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Stärkung des Standortes schaffen wir notwendige inhaltliche Räume für Ihre Vorhaben.

Sie haben eine Projektidee? Ich berate Sie gerne.

Philipp Koerfer
Projektmanager, Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier
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Wer kann sich bewerben?

Die Unternehmen in den Kreisen Düren, Heinsberg, im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Kreis Neuss, in der Städteregion Aachen, dem Kreis Euskirchen und der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.

(Die Berücksichtigung weiterer nicht-gewerblich tätiger Akteure im Rahmen von Verbundvorhaben ist möglich, solange Vorhaben grundsätzlich von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft getragen werden.)

Was wird gefördert?

Investitionen und Personalkosten zur Realisierung von Vorhaben mit Bezug zu den vier inhaltlichen Themenfeldern Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften, resiliente Gestaltung des Standortes und Zukunftsraum Rheinisches Revier.
Die Förderschwerpunkte für das Förderprogramm UNTERNEHMEN REVIER im Rheinischen Revier sind im Regionalen Investitionskonzept festgelegt. Daneben sind auch themenoffene Bewerbungen willkommen.

Förderung von Projekten zu:

DIGITALISIERUNG Bild
DIGITALISIERUNG

- von Prozessen
- von Geschäftsmodellen

Zukunftsorientierte Ausrichtung von Unternehmen mithilfe digitaler Maßnahmen:

Diese können sich auf grundsätzliche Prozesse der Unternehmen konzentrieren, aber auch konkrete, anwendungsbezogene Prozessschritte entlang von Wertschöpfungsketten bedienen.

Die Anwendung von KI, die Verbesserung der Cybersicherheit und die Stärkung von digitaler Kompetenz und Infrastruktur können Ziele der Digitalisierung sein.

NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN Bild
NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN

- Ansätze klimaneutraler Produktion
- Energie- und Ressourceneffizienz

Maßnahmen, die branchenunabhängig auf Themen der Nachhaltigkeit, dem Schließen von Stoffkreisläufen (Zirkularität) und Klimaneutralität einzahlen:

Dazu zählen bspw. Ressourcenschonung durch neue Methoden oder die Nutzung alternativer, nachwachsender Ressourcen z.B. in der Produktion.

RESILIENTE GESTALTUNG DES STANDORTES Bild
RESILIENTE GESTALTUNG DES STANDORTES

- Kompetenzbildung
- Erschließen neuer Geschäftsfelder
- Nutzung endogener Potenziale

Wissenstransfer und konkrete Anwendung (wissenschaftlicher) Erkenntnisse im unternehmerischen Umfeld:

Hierzu zählen neue Formate zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sowie die Transformation von Unternehmen zur Bewältigung des Strukturwandels bspw. durch das Erschließen neuer Geschäftsfelder.

ZUKUNFTSRAUM RHEINISCHES REVIER (themenoffen) Bild
ZUKUNFTSRAUM RHEINISCHES REVIER (themenoffen)

- Qualifizierung und Fachkräftesicherung
- Cluster- und Innovationsmanagement
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Standortes

Das Themenfeld „Zukunftsraum Rheinisches Revier“ ist bewusst themenoffen gestaltet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch Projektideen, die nicht auf die beschriebenen konkreten Themenfelder Bezug nehmen, eingereicht werden können.

Gemäß der Förderrichtlinie müssen Projekte folgende Qualitätskriterien erfüllen bzw. konkrete Aussagen dazu treffen:

  • Qualität und Erfolgsaussichten des Projekts
  • Wirtschaftlicher Nutzen für das Rheinische Revier
  • Innovation und Kreativität des Ansatzes
  • Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers

 

Näheres zu den Kriterien und Rahmenbedingungen erfahren Sie in unserem regionalen Investitionskonzept oder im persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner Philipp Koerfer.

Grundsätzlich sind Konzepte und Machbarkeitsstudien nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?​

  • Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren zweckgebundenen Zuschusses.

 

  • Der Förderhöchstsatz beträgt 60% für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bei Verbundpartnern mit nicht-gewerblicher Tätigkeit bis zu 90%), der Förderhöchstbetrag im Bereich der De-minimis-Beihilfen 200.000 EUR. Verbundvorhaben können maximal mit 800.000 EUR gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag reduziert sich um die De-minimis-Beihilfen, die die/der Begünstigte in den letzten beiden und im laufenden Kalenderjahr erhalten hat.

 

  • Die Vorhaben durchlaufen ein zweistufiges Verfahren. Nach dem Beschluss einer Förderempfehlung durch die Jury werden die Vorhabenträger zur Antragseinreichung aufgefordert. 

 

  • Die rechtliche Grundlage der Förderung liegt in der Richtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

  • Zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Vereinbarung eines Beratungstermins mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zwingend erforderlich. Im Anschluss können die Unterlagen fristgerecht zu einem der folgenden Stichtage eingereicht werden. 

Wie können geförderte Projekte aussehen?​

Häufig gestellte Fragen

Wie ist das Wettbewerbsverfahren gegliedert?

Das Wettbewerbsverfahren umfasst zwei Stufen. Umgesetzt wird das Wettbewerbsverfahren von der Bezirksregierung Köln als Abwicklungspartner und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH als Regionalpartner.

Reichen Sie in der ersten Stufe im Rahmen eines Förderaufrufs eine Skizze Ihres Projekts ein. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Wahrnehmung eines Beratungstermins mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier Voraussetzung. Einen ersten Überblick können Sie sich auf den Informationsveranstaltungen, die von der Zukunftsagentur angeboten werden, verschaffen.

Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Projektskizzen vom Abwicklungs- und Regionalpartner sowohl anhand der Qualitätskriterien aus der Richtlinie als auch auf der Grundlage des Regionalen Investitionskonzepts geprüft und bewertet und der Jury zur Förderempfehlung vorgeschlagen. Diese Förderempfehlung in der ersten Stufe begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Wenn Ihr Projekt eine Förderempfehlung erhalten hat, erfolgt der nächste Schritt: Sie stellen einen formalen Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Köln (Abwicklungspartner). In einem Antragsworkshop werden Ihnen alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung benötigen, vermittelt.

Nach Einreichung wird Ihr Antrag durch die Bezirksregierung Köln und je nach Höhe des Fördervolumens durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) als Fördermittelgeber geprüft.

Bei einem beantragten Fördervolumen von weniger als 50T€ entscheidet der Abwicklungspartner eigenständig über die Förderung. Bei einem Fördervolumen zwischen 50T€ bis unter 100T€ wird dem BMWK der Förderantrag zur Stellungnahme vorgelegt. Ab einem Fördervolumen von 100T€ muss das BMWK der Bewilligung zustimmen.

In allen Fällen ist die Bezirksregierung als Abwicklungspartner des BMWK die zuständige Bewilligungsbehörde.

Was sollte grundsätzlich beim Erstellen einer Skizze beachtet werden?

Bitte nutzen Sie ausschließlich das für den jeweiligen Aufruf bereitgestellte Formular und beachten Sie die darin enthaltenen Vorgaben. Machen Sie so genaue Angaben wie möglich, verlieren Sie etwaige Zeichenbegrenzungen dabei nicht aus dem Blick. Wesentliche Inhalte der Skizze sind:

  • Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens inklusive Arbeits- und Zeitplanung sowie Benennung von messbaren Zielen;
  • Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens;
  • wirtschaftlicher Nutzen für die Region;
  • Innovation und Kreativität des Ansatzes;
  • Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit;
  • Übertragbarkeit auf andere Regionen;
  • Notwendigkeit der Förderung;

 

Das Skizzenformular kann zusammen mit den anderen Aufrufunterlagen am Ende der Seite unter „Weitere Informationen“ heruntergeladen werden.
Abbildungen können Sie in Form einer Anlage dem Formular beifügen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei der Zukunftsagentur.

Wie scharf und deutlich müssen die Zielsetzungen und Effekte eines Projektes beschrieben sein?

Der angestrebte Beitrag des Projektes zu den regionalen und Bundes-Zielen muss sich deutlich und nachvollziehbar aus der Projektskizze und dem späteren Antrag ergeben. So sind quantitative und qualitative Ziele zu formulieren.

Wie konkret muss das Projekt in der ersten Stufe des Verfahrens inhaltlich skizziert werden?

Die beiden Stufen des Wettbewerbs bauen aufeinander auf. Dennoch ist für die Förderempfehlung durch die Jury in der ersten Stufe bereits die Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit von Relevanz. Regional- und Abwicklungspartner unterziehen die eingereichten Skizzen dahingehend einer Vorprüfung. Die abschließende Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen erfolgt im Antragsverfahren durch die Bewilligungsbehörde.

Wo und wann kann man eine Skizze einreichen?

Bis zur Einreichungsfrist des aktuellen Aufrufes kann digital eine Projektskizze bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier unter unternehmen-revier@rheinisches-revier.de eingereicht werden. Alle eingereichten Skizzen werden objektiv und gleichberechtigt behandelt.

Können mehrere Projekte gleichzeitig beantragt werden?

Ja, es können mehrere Projekte beantragt werden. Es darf jedoch keine „künstliche“ Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere Teilprojekte erfolgen, mit dem Ziel das maximal zulässige Fördervolumen zu erhöhen. Auch ist es nicht möglich, für sich anschließende Folgeprojekte erneut einen Förderantrag zu stellen.

Kann der Antragsteller den Bearbeitungsstand digital verfolgen?

Nein, der Bearbeitungsstand kann nicht digital verfolgt werden. Im laufenden Verfahren wird keine Auskunft zum Bearbeitungsstand erteilt. Die Benachrichtigung aller Antragsteller über die Auswahlentscheidung erfolgt nach Beratung und Beschlussfassung des Auswahlgremiums.

Welche Aspekte der Förderrichtlinie werden im Wettbewerbsverfahren durch die Zukunftsagentur geprüft und welche durch die Bezirksregierung Köln?

Bevor die Projektskizzen der Jury vorgelegt werden, findet eine Vorprüfung durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier und die Bezirksregierung Köln statt. Der Schwerpunkt der Vorprüfung durch die Kooperationspartner bezieht sich auf die Förderfähigkeit sowie die Berücksichtigung der Qualitätskriterien aus der Förderrichtlinie (Förderwürdigkeit). Die Zukunftsagentur prüft verstärkt den inhaltlichen Bezug des geplanten Vorhabens zum Strukturwandel im Rheinischen Revier sowie zu den im RIK festgelegten Kriterien und Zielen. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden abgestimmt dem Auswahlgremium vorgelegt.

Wie setzt sich das Entscheidungsgremium zusammen? Experten aus welchen Institutionen/Firmen?

Die Zusammensetzung der Jury ist dem RIK zu entnehmen.

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Förderung gewährt?

Den Rahmen für die Förderung bildet die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 1. November 2017 in der Fassung vom 16. August 2021.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt auf der Grundlage der in dem jeweiligen Regionalen Investitionskonzept (RIK) verankerten Kriterien, die im Einklang mit dieser Förderrichtlinie stehen müssen, sowie auf Grundlage der in dieser Richtlinie verankerten Qualitätskriterien.

Wer kann eine Skizze bzw. einen Förderantrag einreichen?

Antragsberechtigt gemäß Förderrichtlinie sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz im Rheinischen Revier haben.  Hinzu kommt, dass allein Projekte von/mit Unternehmen (KMU) als förderwürdig eingestuft werden. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragstellende und, sofern der Antragstellende eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Gelten Hochschulen/Universitäten als Landeseinrichtungen und dürfen somit keinen Antrag stellen?

Nein, Hochschulen und Universitäten gelten nicht als Landeseinrichtungen und sind grundsätzlich antragsberechtigt. Jedoch werden Projektideen von Hochschulen und Universitäten nur berücksichtigt, wenn diese ihr Projekt in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchführen.

Wie werden Wirtschaftsfördergesellschaften oder Verbände eingeordnet?

Wirtschaftsfördergesellschaften oder Verbände gelten im Regelfall nicht als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine abschließende Prüfung findet jedoch erst im Rahmen der Antragsprüfung (2. Stufe) statt.

Können Unternehmen aus anderen Regionen in einem Verbund mit einem Unternehmen aus dem Rheinischen Revier Skizzen/ Anträge einreichen?

Sofern die Strukturwirksamkeit des Vorhabens für das Rheinische Revier nachgewiesen werden kann, können nach Vornahme einer Einzelfallprüfung Unternehmen aus anderen Regionen in einem Verbund mit einem oder mehreren Unternehmen aus dem Rheinischen Revier Skizzen einreichen. Es muss jedoch ausreichend begründet sein, warum eine Zusammenarbeit oder Kooperation mit dem jeweiligen auswärtigen Unternehmen für das Projekt notwendig ist.

Sind Verbundprojekte auch über die Reviere hinweg möglich? D.h. beispielsweise Partner aus dem Rheinischen und dem Lausitzer Revier?

Projektwettbewerbe können auch revierübergreifend ausgerufen werden. In diesem Fall ist die Beteiligung von Partnern aus mehreren der deutschen Braunkohlereviere innerhalb eines Projektes ausdrücklich erwünscht. Bezieht sich der aktuelle Projektwettbewerb jedoch ausschließlich auf das Rheinische Revier, ist zu beachten, dass grundsätzlich Antragsteller mit Sitz im Rheinischen Revier antragsberechtigt sind. Die Notwendigkeit zur Beteiligung von Projektpartnern mit Sitz außerhalb der Region ist schlüssig zu begründen.

Werden Vereine/ zivilgesellschaftliche Organisationen wie „private Zuwendungsempfänger" behandelt und erhalten hierdurch eine 90%-Förderquote?

Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen sind als natürliche oder juristische Personen einzuordnen und sind somit nach der Richtlinie Nr. 5. antragsberechtigt. Jedoch werden Projektideen von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen nur berücksichtigt, wenn diese ihr Projekt in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchführen. Über die Höhe der Förderquote wird im Einzelfall im Rahmen der Antragsprüfung entschieden.

Ist ein vorgezogener Projektbeginn, beispielsweise durch eine bereits erbrachte Planungsleistung förderschädlich?

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall allein und das zuständige Bundesministerium für einzelne Förderbereiche im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.

Sind Unternehmen, die bereits in der jüngeren Vergangenheit Fördermittel in Höhe von > 200T€ erhalten haben von der Vergabe dieser Fördermittel ausgeschlossen?

Hier kommt es darauf an, ob bereits erhaltene Fördermittel eine De-minimis-Beihilfe darstellen oder nicht. Denn der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) nicht überschreiten. Weiterhin sind Unternehmen nicht antragsberechtigt, die unter die Ausnahmetatbestände des Art. 1 De-minimis-Verordnung fallen. Ob eine Ihnen bereits gewährte Zuwendung eine De-minimis-Beihilfe darstellt oder nicht, können Sie dem jeweiligen Zuwendungsbescheid entnehmen. Außerdem erhalten Sie in diesem Falle immer eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung von der jeweiligen Bewilligungsbehörde.

Für wen gelten die De-minimis-Grenzen?

Die Förderung unterliegt horizontalen beihilferechtlichen Vorgaben und wird ausschließlich auf Basis der De-minimis Verordnung durchgeführt (vgl. Nr. 5 der Richtlinie). Insofern gelten diese Grenzen für jeden Antragsteller. Ausschlaggebend für die Bemessungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Bewilligung bereits beantragter Fördermittel nach der De-minimis Verordnung.

Zählt ein Verein (e.V.) als nicht-wirtschaftlich, und erhält somit eine 90%-Förderung?

Ein e.V ist grundsätzlich kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kann somit eine 90%-Förderung erhalten. Eine abschließende Prüfung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Antragsprüfung.

Wie berechnet sich die Förderquote bei der Kooperation eines Unternehmens und einer GbR?

Die Förderquote richtet sich nach den Regelungen aus der Richtlinie und wird im Rahmen der Antragsprüfung für jeden Antragstellenden separat ermittelt. Ausschlaggebend für die Förderquote ist in der Regel nicht ausschließlich die Rechtsform des Antragstellers, sondern dessen wirtschaftliche bzw. nicht-wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen des Projektes.

Ist der Eigenanteil in der max. Fördersumme von 200T€ enthalten, oder zusätzlich zu betrachten?

Der Eigenanteil von 10-40% ist zusammen mit dem Fördervolumen (60-90%, max. 200T€) als gesamtes Projektbudget zu betrachten.

Das Projektvolumen ergibt sich aus dem Eigenanteil (10%-40%) und dem Fördervolumen (60%-90%; max. 200T€). Das Projektvolumen kann demnach mehr als 200T€ betragen.

Müssen Eigenanteile immer durch freie Barmittel nachgewiesen werden oder können diese auch durch den Einsatz von (z.B.) Stammpersonal erbracht werden?

Seitens des Antragstellers muss eine Eigenerklärung erbracht werden, dass die Eigenmittel zur Verfügung stehen. Im Antrag selbst muss zwar der Eigenmittelanteil als Euro-Betrag im Finanzierungsplan eingetragen werden, wie der Eigenanteil tatsächlich seitens des Antragstellers finanziert bzw. erbracht wird, ist nicht Gegenstand der Prüfung. Bei einem Mittelabruf wird die Zuwendung immer nur entsprechend der Förderquote ausgezahlt, so dass die Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben immer vom Zuwendungsempfänger zu finanzieren ist.

In welchem Umfang dürfen durch den Zuwendungsempfänger Unteraufträge an Unternehmen vergeben werden?

Gemäß der Richtlinie gibt es hier grundsätzlich keine Einschränkungen. Die komplette Projektleistung jedoch als Unterauftrag zu vergeben, würde kritisch geprüft und ist in jedem Einzelfall zu bewerten.

Ist die Zukunftsagentur der Projektträger?

Der Abwicklungspartner und somit die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln.

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH steuert das Wettbewerbsverfahren thematisch und unterstützt die Bezirksregierung Köln als Regionalpartner.

Projektträger sind die Antragsteller und späteren Zuwendungsempfänger.

Wie sind KKMU zu KMU abgegrenzt?

Kleinstunternehmen (KKMU) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterscheiden sich in Ihrer Zahl der Beschäftigten und der jährlichen Umsätze. Sie weisen maximal 49 (kleine Unternehmen) bzw. 249 (mittlere Unternehmen) Beschäftigte auf. Weitere Informationen zur Definition finden Sie hier. Die Einordnung als KMU bzw. KKMU hat keinen Einfluss auf den anzulegenden Fördersatz nach der Richtlinie von „Unternehmen Revier“.

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