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Glossar

Wie bewerbe ich mich mit meiner Projektidee?

Der Bewerbungsprozess ist in zwei Phasen gegliedert: eine Auswahl- und Qualifizierungsphase sowie die Antragsphase.

Der Projektaufruf REVIER.GESTALTEN adressiert die Auswahl- und Qualifizierungsphase. Die Projekte werden durch Fachausschüsse und die Zukunftsagentur zur Umsetzung empfohlen. Eine notwendige Voraussetzung zur erfolgreichen
Einreichung einer Projektidee ist ihr Potenzial für eine positive Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Jedes Projekt muss einen Beitrag zum Wirtschafts- und Strukturprogramm leisten, wie im Projektaufruf REVIER.GESTALTEN ausgeführt. Alle Vorhaben werden anhand der folgenden Kriterien bewertet, die im Aufruftext näher erläutertet sind:

  • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts
  • Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Nutzbarkeit unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen
  • Wirkungsraum des Projekts.

In der sich anschließenden Antragsphase entscheiden die bewilligenden Stellen von Land und Bund über die Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Wie reiche ich eine Projektskizze ein?
Bevor Sie eine Projektskizze im Rahmen des Projektaufrufs REVIER.GESTALTEN über das Einreichtool einreichen, empfehlen wir Ihnen, sich durch den Projektträger Jülich (PtJ) beraten zu lassen. Bitte stellen Sie Ihre Kontaktanfrage über dieses Formular.

Um Ihnen die Einreichung zu erleichtern, stehen Ihnen ab sofort drei Videos mit Anleitungen zur Verfügung, die Sie hier abrufen können. Die Schwerpunkte der drei Videos sind:

Wie registriere ich mich, um ein Projekt zur Förderung einzureichen?</4>

Wie reiche ich ein Projekt zur Förderung ein?

Wie erstelle ich einen Finanzplan?

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Auswahl- und Qualifizierungsphase – Sterneverfahren zur Auswahl der Projektskizzen

Für die Auswahl der eingereichten Projektskizzen gibt es ein dreistufiges Sterneverfahren. Ziel ist es, aussichtsreiche Strukturwandelprojekte für eine Antragstellung in einem Landes- oder Bundesprogramm weiter zu qualifizieren, so ihre Qualität zu sichern und die Projektverantwortlichen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Antragstellung zu unterstützen. Der jeweilige Status wird folgendermaßen bestimmt:

Erster Stern: „Substanzielle Projektidee“

Der erste Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze die Ziele des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und des Wirtschafts- und Strukturprogramms adressiert und somit einen positiven Beitrag zu den oben genannten Bewertungskriterien leisten kann.

Zweiter Stern: „Tragfähiges Vorhaben“

Der zweite Stern wird vergeben, wenn die Projektskizze als antragsreif eingeschätzt werden kann. Das heißt: Es müssen unter anderem ein gutes Konzept, eine Ausgaben- und Finanzierungsplanung vorliegen. Zudem müssen die Projektmeilensteine klar definiert sein.

Dritter Stern: „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“

Der dritte Stern wird vergeben, wenn für das Vorhaben ein Förderzugang, beispielweise im Rahmen eines Bundesprogramms, erfolgreich identifiziert werden konnte.

Antragsphase – Auf dem Weg zum geförderten Projekt

Nachdem der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur auf Grundlage qualifizierter Empfehlungen den dritten Stern verliehen hat, übernimmt die Landesregierung mit den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden. Die endgültige Entscheidung über eine Bewilligung des Förderantrags liegt je nach Förderzugang bei der Bundes- oder der Landesregierung. Durch das Sterneverfahren wird noch keine Festlegung getroffen, ob und in welcher Höhe die bewerteten Projekte tatsächlich gefördert werden können. Es ersetzt insbesondere nicht die spätere Prüfung der Projektanträge durch die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde.

Wichtige Fristen

    • Die dritte Einreichungsfrist endet am 29. Juli 2022.

 

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