Grüne Wiese mit Windrädern in der Ferne
© Tomas Rodriguez

Verlässliche Unterstützung für Kommunen und Tagebauumfelder

03. Juli 2025

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier stellt eine Herausforderung für die ganze Region dar – auch für die kommunalen Finanzen. In der Regel betragen die Fördersätze 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, was eine notwendige Kofinanzierung von 10 Prozent bedeutet. Oftmals stellt die Übernahme der gesamten 10 Prozent die betroffenen Kommunen vor finanzielle Engpässe und belastet damit auch den Fortschritt im Strukturwandelprozess. 

Das Land hat nun die Fördersatzerlasse verlängert, die die Höhe der Kofinanzierung durch das Land regeln. Mit einer Übernahme großer Anteile der Kofinanzierung durch das Land werden die Kommunen gezielt entlastet.

Es handelt sich hierbei um Fördersätze im Rheinischen Revier zur Rahmenrichtlinie Umsetzung des InvKG und zur Kofinanzierungsrichtlinie STARK. Die Systematik wird zugleich an die Berechnungsmethode der städtebaulichen Förderung angeglichen, um für eine einheitlichere Förderkulisse im Rheinischen Revier zu sorgen. Im Zuge dessen werden die bisher unterschiedlich behandelten Tagebauumfeldinitiativen mit einem einheitlichen Fördersatz von 97,5 Prozent belegt. 

Diese Angleichung sorgt für gleiche finanzielle Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Tagebauumfelder und der gemeinsamen Bewältigung des Strukturwandels.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier