Projektideen im Bundesförderprogramm STARK

Zur Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Bundesförderprogramm STARK aufgelegt. Gefördert werden insbesondere nicht-investive Projekte, die den Transformationsprozess aktiv voranbringen. 

Im Rheinisches Revier unterstützt STARK den nachhaltigen Umbau der Wirtschaftsstruktur. Grundlage für den Aufruf “Projektideen im Bundesförderprogramm STARK” ist zudem der Ziel- und Meilensteinplan, der die Projektauswahl steuert. Es gilt die jeweils aktuelle STARK-Richtlinie als Fördergrundlage. Das Vorhaben muss die in der Förderrichtlinie STARK genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind eigenständige Projekte der Kategorien 1 bis 11 der STARK-Richtlinie. Kategorie 12 ist derzeit ausgeschlossen. Andere Richtlinien finden keine Anwendung (Ausnahme: NRW-Kofinanzierung zum Bundesprogramm STARK).

Die Förderkategorien 1 bis 11:

Förderkategorie 1 – Vernetzung
Förderkategorie 2 – Wissens- und Technologietransfer
Förderkategorie 3 – Beratung
Förderkategorie 4 – Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
Förderkategorie 5 – Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
Förderkategorie 6 – Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
Förderkategorie 7 – Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
Förderkategorie 8 – Außenwirtschaft
Förderkategorie 9 – Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
Förderkategorie 10 – Stärkung unternehmerischen Handelns
Förderkategorie 11 – Innovative Ansätze
 

Wer kann sich bewerben?

Zuwendungen können natürliche und juristische Personen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Kammern
  • Kommunen
  • Stiftungen
  • Tagebauanrainer- und Standortkommunen
  • Tagebauumfeldinitiativen
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • (Zweck-) Verbände
  • Vereine und Organisationen
     


Wie geht es weiter?

Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Verfahren:

1. Eine Förderberatung durch den Projektträger Jülich ist vor Einreichung einer Projektskizze verpflichtend. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier nimmt an diesem Termin ebenfalls teil. 
Einen Termin können Sie hier buchen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Zukunftsagentur gern zur Verfügung.

 

2. Sie reichen nach Aufforderung durch den Projektträger Jülich und die Zukunftsagentur Ihre Projektskizze online unter rheinischesrevier.web ein. 
In Ihrer Projektskizze beschreiben Sie, wie Ihr Projekt Strukturwirkung erzielt: zum Beispiel Arbeitsplätze schafft, Wirtschaft diversifiziert, Nachhaltigkeit berücksichtigt oder regionale Wirkung entfaltet.

 

3. Nach Einreichung Ihrer Projektskizze finden das Fördergespräch sowie mindestens eine weitere verpflichtende Beratung zum BAFA-Förderantrag durch den Projektträger Jülich statt. 

 

4. Danach reichen Sie den Antrag beim BAFA ein. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Fördergespräch erfolgen. 
Der Förderantrag beim BAFA darf erst nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger Jülich gestellt werden

Einreichungen sind laufend möglich.


Ansprechpersonen

Projektträger Jülich 
Team Rheinisches Revier 
ptj-stark(at)fz-juelich.de


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: