Projektideen im Bundesförderprogramm STARK

Zur Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Bundesförderprogramm STARK aufgelegt. Gefördert werden insbesondere nicht-investive Projekte, die den Transformationsprozess aktiv voranbringen. 

Im Rheinisches Revier unterstützt STARK den nachhaltigen Umbau der Wirtschaftsstruktur. Grundlage für den Aufruf “Projektideen im Bundesförderprogramm STARK” ist zudem der Ziel- und Meilensteinplan, der die Projektauswahl steuert. Es gilt die jeweils aktuelle STARK-Richtlinie als Fördergrundlage. Das Vorhaben muss die in der Förderrichtlinie STARK genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Das hier dargestellte Verfahren dient der landesinternen Vorauswahl von Projekten für das Bundesförderprogramm STARK. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dabei weder Fördermittelgeber noch bewilligende Stelle. Ausgewählte Vorhaben können anschließend einen Förderantrag im Rahmen der STARK-Richtlinie des Bundes stellen.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind eigenständige Projekte der Kategorien 1 bis 11 der STARK-Richtlinie. Kategorie 12 ist derzeit ausgeschlossen. Andere Richtlinien finden keine Anwendung (Ausnahme: NRW-Kofinanzierung zum Bundesprogramm STARK).

Die Förderkategorien 1 bis 11:

Förderkategorie 1 – Vernetzung
Förderkategorie 2 – Wissens- und Technologietransfer
Förderkategorie 3 – Beratung
Förderkategorie 4 – Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
Förderkategorie 5 – Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
Förderkategorie 6 – Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
Förderkategorie 7 – Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
Förderkategorie 8 – Außenwirtschaft
Förderkategorie 9 – Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
Förderkategorie 10 – Stärkung unternehmerischen Handelns
Förderkategorie 11 – Innovative Ansätze
 

Passt Ihre Idee grundsätzlich?

Eine Projektidee kann grundsätzlich geeignet sein, wenn sie:

  • einen Beitrag zum Strukturwandel im Rheinischen Revier leistet,
  • einem Ziel des Ziel- und Meilensteinplans zugeordnet werden kann,
  • einer Förderkategorie der STARK-Richtlinie entspricht,
  • und die Fördervoraussetzungen des Bundes erfüllt.


Mögliche Projektinhalte

Die Fokusthemen beziehen sich auf das landesinterne Verfahren „Projektideen im Bundesförderprogramm STARK“. 

Sie zeigen beispielhaft auf, welche Projektinhalte aktuell besonders zur Umsetzung der regionalen Strukturwandelziele beitragen können. Eine mögliche Förderung erfolgt über die STARK-Richtlinie des Bundes. Darüber hinaus können auch weitere Projektideen eingereicht werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen des Bundesförderprogramms STARK erfüllen.

Passt meine Projektidee zu einem Fokusthema?

Ja? 

➔ Dann finden Sie in den folgenden Dokumenten Hinweise zu möglichen Projektinhalten.

Nein? 

➔ Kein Problem. Auch Projektideen außerhalb der dargestellten Fokusthemen können im Rahmen des Verfahrens vorgestellt werden, sofern sie die Anforderungen der STARK-Richtlinie erfüllen.

Fokusthemen

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Mit den Fokusthemen werden gezielt Bereiche aus dem Ziel- und Meilensteinplan adressiert, bei denen verstärkte Anstrengungen erforderlich erscheinen, um die gesetzten Ziele des Strukturwandels zu erreichen.

Die Fokusthemen unterstützen die Umsetzung der Ziele des Strukturwandels im Rheinischen Revier und geben potenziellen Antragstellenden konkrete Anhaltspunkte dafür, welche Projektinhalte aktuell besonders relevant sein können.

Ja. Die Fokusdokumente stellen keine Einschränkung dar. Grundsätzlich können alle Projekte vorgestellt werden, die die Voraussetzungen der STARK-Richtlinie erfüllen. Die Förderwürdigkeit wird im weiteren Verfahren fachlich geprüft.

Projektideen können fortlaufend eingereicht werden. Die Fokusthemen besitzen keine feste Laufzeit. 

Ja. Die Themen dienen lediglich als Orientierung. Inhalte der verschiedenen Fokusthemen können miteinander verbunden werden. Entscheidend ist, dass ein schlüssiges und konkretes Projektvorhaben vorgestellt wird.


Wer kann sich bewerben?

Zuwendungen können natürliche und juristische Personen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Kammern
  • Kommunen
  • Stiftungen
  • Tagebauanrainer- und Standortkommunen
  • Tagebauumfeldinitiativen
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • (Zweck-) Verbände
  • Vereine und Organisationen
     


Wie geht es weiter?

Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Verfahren:

1. Eine Förderberatung durch den Projektträger Jülich ist vor Einreichung einer Projektskizze verpflichtend. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier nimmt an diesem Termin ebenfalls teil. 
Einen Termin können Sie hier buchen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Zukunftsagentur gern zur Verfügung.

 

2. Sie reichen nach Aufforderung durch den Projektträger Jülich und die Zukunftsagentur Ihre Projektskizze online unter rheinischesrevier.web ein. 
In Ihrer Projektskizze beschreiben Sie, wie Ihr Projekt Strukturwirkung erzielt: zum Beispiel Arbeitsplätze schafft, Wirtschaft diversifiziert, Nachhaltigkeit berücksichtigt oder regionale Wirkung entfaltet.

 

3. Nach Einreichung Ihrer Projektskizze finden das Fördergespräch sowie mindestens eine weitere verpflichtende Beratung zum BAFA-Förderantrag durch den Projektträger Jülich statt. 

 

4. Danach reichen Sie den Antrag beim BAFA ein. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Fördergespräch erfolgen. 
Der Förderantrag beim BAFA darf erst nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger Jülich gestellt werden

Einreichungen sind laufend möglich.

Ihr Weg zum eingereichten Förderantrag


Ansprechpersonen

Projektträger Jülich 
Team Rheinisches Revier 
ptj-stark(at)fz-juelich.de


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: