Net Zero Industry Act
Die Vision: Europäische Industrie statt strategischer Abhängigkeit
Bis 2030 sollen mindestens 40 % des europäischen Bedarfs an Netto-Null-Technologien aus europäischer Produktion stammen.
Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) schafft die Europäische Union einen regulatorischen Rahmen, um die Produktionskapazitäten und Lieferketten von Netto-Null-Technologien in der EU auszubauen. So sollen die Klimaziele für 2030 erreicht, der Weg zur Klimaneutralität bis 2050 geebnet, die europäische Industrie gestärkt und die Abhängigkeit von Importen verringert werden.
Der NZIA ermöglicht den Mitgliedsstaaten die Ausweisung sogenannter Net Zero Acceleration Valleys, um in diesen speziellen Wirtschaftsregionen industrielle Vorhaben zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu beschleunigen.
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Was bringt der Net Zero Industry Act konkret?
Der Net Zero Industry Act sieht verschiedene Maßnahmen vor, um Produktionskapazitäten von Netto-Null-Technologien in Europa aufzubauen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Projekte zur Produktion von Netto-Null-Technologien – etwa die Produktion von Solaranlagen, Windrädern oder Batterien – können als strategisches Projekt anerkannt werden. Damit strategische Projekte schneller und einfacher umgesetzt werden können, erhalten diese den Status „öffentliches Interesse“, der insbesondere im Rahmen von behördlichen Abwägungsentscheidungen eine wichtige Rolle spielt.
Der Net Zero Industry Act verspricht weniger Verwaltungsaufwand und einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren für Projekte zur Produktion von Netto-Null-Technologien – insbesondere strategische Projekte. Das sorgt für mehr Planungssicherheit und macht Investitionen attraktiver.
Projekte zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ werden gezielt gefördert – zum Beispiel durch den Ausbau von Speicherstätten. Das hilft besonders Industrieunternehmen, ihre Emissionen zu senken.
Über die „Net-Zero Europe“-Plattform und die Europäische Wasserstoffbank werden gezielt Gelder mobilisiert, um Investitionen in Netto-Null-Technologien anzustoßen.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren und Auktionen zählen künftig auch qualitative Kriterien, z. B. Resilienz, Cybersicherheit und Nachhaltigkeit. Das stärkt heimische Anbieter und schafft faire Chancen für Netto-Null-Technologien aus Europa.
Mitgliedsstaaten schaffen durch sogenannte Reallabore Raum für Fortschritt – ohne lange Wartezeiten und mit gezielter Unterstützung. Innovative Unternehmen können unter realen Bedingungen neue Technologien erproben.
Europäische Akademien – organisiert über die „Net-Zero Europe“-Plattform – sorgen für praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für Berufsbilder rund um Netto-Null-Technologien.
Netto-Null-Schlüsseltechnologien (NNT-Technologien)
Die EU-Verordnung benennt folgende 19 Netto-Null-Technologien:
- Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien
- Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
- Batterie- und Energiespeichertechnologien
- Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie
- Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen
- Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan
- Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂
- Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes
- Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf*
- Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe
- Wasserkrafttechnologien
- Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen
- energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien
- Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
- biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen
- transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen
- Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO₂
- Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr
- Nukleartechnologien*
* mit Ausnahme der Kernfusion im Rahmen des geltenden Rechts – sowie Technologien für Kernspaltungsenergie sind nicht Teil der allgemeinen Struktur der Energieversorgung Deutschlands und werden daher in Deutschland nicht als strategische Projekte anerkannt (Art. 13 Abs. 6 NZIA).
Ansprechpersonen
Abteilungsleiterin Projektentwicklung
Projektmanager Energie, Industrie und Innovation