Förderangebot Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten / Aus- und Weiterbildungszentren

Mit dem Förderaufruf unterstützt die Landesregierung NRW Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung beim Aufbau einer modernen, zukunftsfähigen Bildungsinfrastruktur. Ziel ist es, Lernorte so auszustatten und weiterzuentwickeln, dass sie den aktuellen und kommenden Anforderungen gerecht werden.

Gefördert werden insbesondere Investitionen in:

  • die Ausstattung und Modernisierung von Lehr-, Lern-, Sozial- und Verwaltungsräumen,
  • die Entwicklung digitaler und hybrider Lernumgebungen,
  • energetische Sanierungen und bauliche Modernisierungen,
  • energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten.

Damit schafft sie die Grundlage für eine praxisnahe, innovative und nachhaltige Aus- und Weiterbildung im Rheinischen Revier.



Was wird gefördert?

Das Förderangebot unterstützt Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung beim Aufbau einer bedarfsorientierten und zukunftsgerichteten Bildungsinfrastruktur. Hauptgegenstand der Förderung sind Ausgaben für bedarfsgerechte Investitionen in ergänzende überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsinfrastrukturen:

  • Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung materieller Lehr-/Lernräume (wie Theorieräume, Werkstätten) und betriebsnotwendiger Sozial- und Verwaltungsräume
  • Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung digitaler und hybrider Lehr-/Lernräume (wie IT-Software, Lernmanagementsysteme, Blended-Learning-Plattformen)
  • Energetische Sanierung und bauliche Modernisierung von Gebäuden
  • Energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten

 

Soweit sie für den Betrieb der oben genannten Infrastrukturen erforderlich sind, sind zusätzlich Ausgaben für die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen sowie Freianlagen und Verkehrsflächen förderfähig. Förderfähig sind ebenso im Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme anfallende Ausgaben für Planung, Beratung und Projektsteuerung.


Wer kann sich bewerben?

Zu den Antragsberechtigten gehören:

  • die für Berufsbildung zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) (Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern)
  • Berufsbildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
  • Träger von Berufsbildungseinrichtungen/Lernorten der Berufsbildung gemäß § 1 BBiG


Ausgeschlossen sind Träger von Einrichtungen für rein schulische Ausbildungen.




Wie geht es weiter?

Einreichungen von Skizzen sind zunächst bis zum Stichtag 31.12.2025 möglich. Die Einreichungsfrist steht unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel. 


Die Einreichung der Projektidee erfolgt über das Online-Portal rheinischesrevier.web. Nach erfolgter Registrierung ist die Anmeldung mit einem persönlichen Benutzerprofil im System möglich, um die Projektskizze einzureichen.


Ansprechpersonen

Dezernat 37
Tel.: (0221) 147-2037
E-Mail: Dezernat37(at)bezreg-koeln.nrw.de

 

 

Zukunftsfeld Innovation und Bildung
Tel.: (02461) 7039641
E-Mail: julia.anton(at)rheinisches-revier.de

 

 


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: