Willkommen beim Förderprogramm „Unternehmen Revier“
Das Förderprogramm „Unternehmen Revier“ unterstützt die wirtschaftliche und strukturelle Transformation des Rheinischen Reviers. In einer Region möchten wir kleine und mittelständische Unternehmen gezielt fördern, um Innovationen und nachhaltige Lösungen voranzutreiben.
Das Rheinische Revier steht vor dem Ausstieg aus der Braunkohle. Um neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen, wollen wir innovative Ideen unterstützen und zur Entwicklung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle beitragen.
Durch finanzielle Mittel und gezielte Beratungsangebote unterstützen wir Projekte, die zur Stärkung der Region beitragen. Dabei werden Vorhaben über einen festgelegten Zeitraum durch Zuschüsse gefördert.
Innovative Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Energieversorgung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung werden gefördert. Ebenso werden Projekte gefördert, die Arbeitsplätze schaffen und zur Wettbewerbsfähigkeit der Region beitragen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, die das Potenzial haben, einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Neuausrichtung des Rheinischen Reviers zu leisten.
Machen Sie mit und gestalten Sie die Zukunft des Rheinischen Reviers aktiv mit!
Neuer Förderaufruf für Unternehmen im Rheinischen Revier!
Unternehmen Revier startet einen neuen Förderaufruf. Gefördert werden innovative Projektideen mit einem Zuschuss von bis zu 100.000 Euro, die zur Zukunftsgestaltung der Region beitragen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. April 2026 bis zum 30. April 2027. Im Fokus stehen dabei Vorhaben aus den Themenfeldern Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften, resiliente Gestaltung des Standortes sowie Zukunftsraum Rheinisches Revier.
Fördersumme und Förderquote
Für die Umsetzung von Projekten stehen pro Antragsteller bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderquote beträgt 60 % bis 90 % der Projektkosten. Es werden investive und konsumtive Kosten gefördert.
Wie können Sie teilnehmen?
Ein Beratungsgespräch mit der Zukunftsagentur ist Voraussetzung für die Teilnahme. Vereinbaren Sie einen Termin und entwickeln Sie gemeinsam mit uns Ihre Projektskizze. Reichen Sie diese Skizze anschließend bis spätestens 14. Dezember 2025 ein.
Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Webseite. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Ideen für das Rheinische Revier zu verwirklichen, und sprechen Sie uns an!
Hinweise zur Antragstellung
Die Projektideen müssen innovativ und kreativ sein. Um innovativ zu sein, muss das Vorhaben einen neuen, insbesondere in dem Revier bisher nicht etablierten Ansatz hinsichtlich neuer Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder neuer Kooperations- und Vernetzungsformen aufweisen. Hierfür muss es sich, entsprechend seiner Marktorientierung, regional oder überregional vom bestehenden Angebot abgrenzen. Alle Vorhaben sollen kreativ sein. Als kreativ gelten Vorhaben dann, wenn sie originelle, unkonventionelle Herangehensweisen für bestehende Herausforderungen aufweisen.
Zeigen Sie die Innovationskraft Ihres Projekts durch eine einfache Marktrecherche auf und begründen Sie im Antrag, wie sich Ihr Projekt von der Konkurrenz abhebt.
Die Pflichtberatung ist Bestandteil einer erfolgreichen Antragstellung. Lassen Sie mir gerne erste Ideen, Skizzen und Texte zukommen. In der Beratung klären wir, ob die Förderung oder ggf. andere Fördertöpfe für Sie infrage kommen. Bei erfolgsversprechenden Ideen bietet die Zukunftsagentur Rheinisches Revier Antragsworkshops an, um die Projektideen zu qualifizieren. Bis zur Abgabe des Förderantrags am 14.12. stehen wir Ihnen für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Nach einer erfolgreichen Pflichtberatung füllen Sie die Projektskizze aus, in der Sie Ihr Projekt ausführlich beschreiben, sowie einen Zeit- und Finanzplan dafür entwickeln. Im Antragsworkshop berate ich Sie zu den Qualitätskriterien ausführlich.
Das Projekt ist förderwürdig, wenn es folgende Qualitätskriterien erfüllt bzw. konkrete Aussagen dazu trifft:
- Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens
- Qualität und Erfolgsaussichten des Projekts
- Wirtschaftlicher Nutzen für das Rheinische Revier
- Innovation und Kreativität des Ansatzes
- Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers
- Übertragbarkeit auf andere Regionen (Marketingkonzept)
Näheres zu den Qualitätskriterien erfahren Sie in unserer Infobroschüre sowie in der Handreichung „Informations- und zustimmungspflichtige Projekte“.
Wer kann sich bewerben?
Die Unternehmen im Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Euskirchen, in der Städteregion Aachen sowie der Stadt Mönchengladbach mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro im Jahr.
Die Berücksichtigung weiterer nichtgewerblich tätiger Akteure wie Vereine, Hochschulen und Kommunen im Rahmen von Verbundvorhaben ist möglich, solange Vorhaben grundsätzlich von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft getragen werden.
Wie geht es weiter?
Projektideen können vom 3. November bis zum 14. Dezember 2025 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Rheinischen Revier. Eine vorherige Beratung ist verpflichtend, um sicherzustellen, dass die geplanten Projekte den Förderrichtlinien entsprechen und bestmöglich vorbereitet sind. Interessierte erhalten weiterführende Informationen zur Förderung in einer digitalen Infoveranstaltung am 6. November 2025 von 14:00 bis 15:00 Uhr. Die Teilnahme ist über folgenden Link möglich: : Digitale Infoveranstaltung
Für eine erfolgreiche Einreichung füllen Sie die Projektskizze aus und schicken Sie, die bis zum 14.12.2025 bis 23:59 Uhr unterschrieben als Word und PDF-Datei an: unternehmen-revier(at)rheinisches-revier.de.
Laden Sie sich die Projektskizze herunter. Alle weiteren Informationen finden Sie in der Infobroschüre.
Nach der Einreichungsphase entscheidet die Jury (im Januar 2026) über die Annahme des Förderantrags. An diesem Termin pitchen Sie vor der Jury Ihr Projekt. Nach der Jurysitzung übernimmt dann die Bezirksregierung Köln als Abwicklungspartner. Diese ist als Fördermittelgeber und Vertragspartner für die finanzielle Abwicklung zuständig.
Ansprechpersonen
Projektmanager Unternehmen Revier
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: