Förderangebot Transformationstechnologien

Für eine zukunftssichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung sind Investitionen in Kohle-Alternativen von entscheidender Bedeutung.

Durch die aktualisierte Förderung des STARK-Programms (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) unterstützt der Bund Unternehmen direkt bei der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und anderen Schlüsseltechnologien. Die Förderung kann je nach Standort und Unternehmensgröße zwischen 15 und 40 Prozent betragen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betont:
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, das STARK-Programm des Bundes um die direkte Förderung produzierender Unternehmen zu erweitern. Dafür hat sich die Landesregierung intensiv eingesetzt. Der Förderaufruf ermöglicht die Umsetzung wichtiger und innovativer Projekte, die einen starken Beitrag zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung sowie zur klimaneutralen Transformation leisten. So wird ein wichtiger Anreiz zu Investitionen in den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten geschaffen und damit auch zu vielen neuen, zukunftsfähigen Industriearbeitsplätzen in den Kohleregionen.“

(Mona Neubaur (16.10.2024): Pressemitteilung Strukturwandel: Förderaufruf „Transformationstechnologien“ des Bundesprogramms „STARK“ startet.)



Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. 

Dazu gehören insbesondere:

  • Batterien
  • Solarpaneele
  • Windturbinen
  • Wärmepumpen
  • Elektrolyseure
  • Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCUS)

Die geförderten Projekte müssen der Kategorie 12 der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet gemäß den §§ 2, 11 und 12 des Investitionsgesetzes (InvKG) ihre Wirkung entfalten. Zudem müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. eine signifikante Auswirkung auf Wertschöpfung, Arbeitsmarktsituation und kommunales Steueraufkommen im Fördergebiet zu erwarten.


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben. Insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesprochen, da sie ein wesentliches Fundament für die Wirtschaftskraft in den vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen (in unserem Fall das Rheinische Revier) darstellen und maßgeblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen.

Es gibt jedoch bestimmte Ausschlusskriterien: Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, sind nicht antragsberechtigt. Dies gilt auch für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese bereits abgenommen wurde.




Ansprechpersonen

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Maike Sophie Gern
Jonas Schwärzer

Tel.: 030/31 00 78-3672
E-Mail: STARK(at)vdivde-it.de 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Sven Anders Wagner

Gruppenleiter Innovation Office


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: