Förderangebot Tourismus
Mit dem Förderangebot „Tourismus“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, ein attraktives, hochwertiges und nachhaltiges touristisches Angebot zu entwickeln. Ziel ist es, die Region als überregional bekannte Tourismusdestination zu etablieren und ihre wirtschaftliche Stärke zu fördern.
Als Querschnittsbranche und wichtiger Wirtschaftsfaktor spielt der Tourismus eine zentrale Rolle im Strukturwandel. Eine gezielte touristische Entwicklung schafft Wertschöpfung in verschiedenen Branchen, neue Arbeitsplätze und steigert die Lebensqualität der Bevölkerung. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, das Rheinische Revier zu einer innovativen Modellregion für nachhaltigen, CO₂-neutralen und wettbewerbsfähigen Tourismus zu machen.
Das Förderangebot setzt auf Projekte, die bestehende Lücken schließen, touristische Angebote mit Kultur und Natur verknüpfen und die Erreichbarkeit verbessern. Nachhaltige Vorhaben und interkommunale Kooperationen werden explizit erwünscht. Langfristig soll der Tourismus die regionale Wirtschaft diversifizieren und das Rheinische Revier als attraktiven Standort für Gäste und Einwohner gleichermaßen stärken.

Was wird gefördert?
Das Angebot fördert nachhaltige und innovative touristische Infrastruktur, die auf das Strategische Konzept für die Tourismusentwicklung Rheinisches Revier oder der Landestourismusstrategie einzahlen. Schwerpunkte liegen auf Wandel/Transformation, Geschichte/Kultur, Aktivität/Erholung, Radfahren und Wasser. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:
Nicht einnahmeschaffende Infrastruktur (beihilfefrei), z. B.:
- Ausbau und Modernisierung von Wander-, Rad- und Reitwegen
- Unentgeltliche touristische Attraktionen, Lehr- und Erlebnispfade
- Promenaden, Seebrücken, öffentliche Bootsanlegestellen und Badestellen
- Outdoor-Fitness- und Relaxanlagen, Möblierung zur Entspannung
- Besucherinformation (Beschilderung, Infotafeln, digitale Elemente)
- Öffentliche Rastplätze, Toiletten und Parkflächen
- Untergeordnete grüne Infrastruktur zur Ergänzung touristischer Projekte
Einnahmeschaffende Infrastruktur (beihilfebehaftet), z. B.:
- Tagungs- und Veranstaltungsräume mit touristischem Bezug (ohne Gastronomie/Beherbergung)
- Veranstaltungszentren
Digitale Maßnahmen z. B.:
- Digitalisierung zur Verbesserung der Besucherlenkung, Information und Erlebnisqualität
Sonstige förderfähige Maßnahmen, z. B.:
- Begleitende Investitionen zur Modernisierung und Vernetzung touristischer Infrastruktur
- Untergeordneter Grunderwerb für touristische Infrastruktur
- Machbarkeitsstudien im Rahmen der STARK-Förderrichtlinie
Einzelmaßnahmen sollten in ein übergreifendes Konzept eingebunden werden, das idealerweise mehrere Kommunen umfasst.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden und Gemeindeverbände im Fördergebiet „Rheinisches Revier“ gemäß § 2 Nr. 2 InvKG,
- Juristische Personen in Trägerschaft dieser Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen in 100%-iger Trägerschaft des Landes oder gemeinsam mit dem Bund,
- Weitere juristische Personen, wenn das Vorhaben einer öffentlichen Aufgabe dient.
Detaillierte Informationen zum Förderangebot finden Sie hier:
Sie wollen mehr zum Förderangebot „Tourismus“ erfahren? Hier finden Sie die Präsentationen aus den Informationsveranstaltungen:
- Vorstellung Beratungsangebot der Bezirksregierung
- Vorstellung Förderangebot Tourismus
- Vorstellung Prozess Dialogverfahren
Projektskizzen können über folgendes Portal eingereicht werden: rheinischesrevier.web.nrw.de
Wie geht es weiter?
In der ersten Einreichungsrunde können Projektskizzen bis zum 05. Mai 2025 über das Online-Portal rheinischesrevier.web.nrw.de eingereicht werden.
Ansprechpersonen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 37
0221 147-2037
Projektträger Jülich
Team Rheinisches Revier

Projektmanager Tourismus, Kultur und Sport
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch:


