Stadtentwicklung für das Rheinische Revier der Zukunft >STEP RR

Zur Bewältigung des Kohleausstieges im Rheinischen Revier stellt die Landesregierung bis zu 700 Millionen Euro an investiven Fördermitteln bereit, um Projekte des Strukturwandels mit einem städtebaulichen Bezug zu fördern. Diese werden über das Programm Stadtentwicklung für das „Rheinische Revier der Zukunft“ (STEP RR), basierend auf dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes, umgesetzt.



Was wird gefördert?

Mit STEP RR fördert das Land nachhaltige Städtebau- oder Infrastrukturprojekte mit einer hohen Flächenwirksamkeit – etwa bei Vorhaben zum Thema: 

  • Flächen- und Quartiersentwicklung, 
  • Innenentwicklung, 
  • Dorferneuerung, 
  • Entwicklungen im Bestand 
  • sowie für die Perspektivenentwicklung bei der Wiedernutzung von Standorten.

Es handel sich um ein über drei Förderperioden hinweg wachsendes Programm für den Zeitraum 2022 bis 2038 und wird nicht jährlich aufgestellt. Das heißt, Förderanträge zu Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach Priorität und Projektreife, nicht nach Antragsgeschwindigkeit. Das begleitende unterstützt dabei.


Wer kann sich bewerben?

Antrags- und förderberechtigt sind vom Braunkohleausstieg betroffene Gemeinden und Gemeindeverbände im Rheinischen Revier. Außerdem können juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der genannten Gemeinde und Gemeindeverbände befinden, Anträge einreichen.


Informationen zum begleitenden Dialogverfahren 

Weitere Informationen zum STEP RR finden Sie hier.
 



Wie geht es weiter?

Um den Zugang zu investiven Fördermitteln zu erleichtern, stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden die Starke Projekte GmbH als landeseigene Tochtergesellschaft zur Seite. Das Ziel dabei ist die Unterstützung für eine rasche und unbürokratische Planung, Antragsstellung, Förderqualifizierung sowie Vorbereitung der Umsetzung der kommunalen Projekte im Rheinischen Revier.

Das Programm ist zweistufig konzipiert und sichert bewilligungsfähige Projekte über eine Budgetplanung ab (Stufe 1). Die eigentliche Bewilligung erfolgt, wenn das Projekt tatsächlich umsetzungsreif ist (Stufe 2).

Die Bezirksregierung Köln nimmt Anträge entgegen und ist Bewilligungsbehörde. Dies gilt auch, wenn die Antragsstellende im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen.

Darüber hinaus steht die Starke Projekte GmbH für Fragen rund um die Vorbereitung und Qualifizierung für das STEP RR als Ansprechperson bereit.


Ansprechpersonen

Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 „Städtebau“, nimmt Anträge entgegen und ist Bewilligungsbehörde. 

Dies gilt auch, wenn die Antragsstellende im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen. 

Für Fragen rund um die Vorbereitung und Qualifizierung steht die Starke Projekte GmbH für das STEP RR bereit.


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: