Förderangebot Ökosystemverbund Rheinisches Revier

Mit dem Förderangebot „Ökosystemverbund Rheinisches Revier“ unterstützt die Landesregierung Akteure im Rheinischen Revier dabei, den revierweiten Ökosystemverbund zu gestalten.

Aufgrund erheblicher Einflüsse auf Natur und Landschaft sowie fortlaufender Prozesse des Strukturwandels, weist das Rheinische Revier, insbesondere das Kernrevier, große Defizite bei der Ausstattung mit gesunden, funktionierenden Ökosystemen und eine geringe landschaftliche Strukturvielfalt auf. Der Strukturwandel, die entstehenden Tagebauseen und ihr Umfeld bieten Chancen, den Ökosystemverbund vielfältig weiterzuentwickeln. So lässt sich durch Erhalt wertvoller Flächen, Schließung von Lücken und die Schaffung neuer (integrierter) Elemente ein revierweites Netzwerk etablieren, das erheblich zur ökologischen Vielfalt und zur Lebensqualität im Rheinischen Revier beiträgt.

Der Ökosystemverbund im Rheinischen Revier soll sich zu einem Verbundsystem von Ökosystemen sowie Trittsteinbiotopen aus Gewässern, Offen-, Halboffenen- und Waldbereichen entwickeln. Dies schließt den Biotopverbund mit ein. Dazu besteht der Ökosystemverbund aus sämtlichen weiteren Komponenten der grünen Infrastruktur, die nicht gesetzlich als Teil des Biotopverbundes definiert sind, aber dennoch als natürliche oder naturnahe Elemente wichtige Ökosysteme beherbergen.

Der Ökosystemverbund Rheinisches Revier dient der Erhaltung und der Wiederherstellung der Biodiversität, stellt aber auch eine Vielzahl an Ökosystemleistungen, beispielsweise im Bereich der Klimaanpassung und der Erholung, bereit. Der Ökosystemverbund erstreckt sich im gesamten Rheinischen Revier auf öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Flächen; sowohl im Siedlungsraum als auch in der offenen Landschaft.

Um den Ökosystemverbund zum Wohle von Natur und Mensch in einem insgesamt attraktiven Landschaftsbild zu vervollständigen, sind weitere Landschaftselemente und -strukturen notwendig.



Was wird gefördert?

Voraussetzung für Fördervorhaben ist, dass sie sich in die bestehende Landschaftsplanung einbinden bzw. dieser nicht entgegenstehen. Mit Blick auf die dargestellte Zielsetzung können somit beispielsweise folgende Maßnahmen zuwendungsfähig sein:

  • Herstellung artenreicher Wegraine, Feldränder und Saumstrukturen
  • Schaffung von strukturreichen Grünland-Gehölz-Komplexen
  • Anlegen von Feldgehölzen und Baumreihen
  • Anlage von naturnahen Stillgewässern, Entwicklung artenreicher Fließgewässersäume, bachbegleitender Gehölze und Artenschutzgewässern
  • Neuanlage von Streuobstwiesen
  • Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen
  • Entwicklung offen- und halboffenlandtypischer Biotope
  • Waldvernetzung
  • Anlegen naturnaher, multifunktionaler Grünflächen
  • investitionsvorbereitende Planungen, Beratung

 

Konsumtive Maßnahmen können gemäß der Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) gefördert werden.


Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt bei investiven Vorhaben sind gemäß RRL Strukturwandel NRW, Nummer 4.2:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Juristische Personen (100 Prozent gemeindliche Trägerschaft oder 100 Prozent gemeindliche Trägerschaft und Land NRW)
  • Rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes NRW (100 Prozent Trägerschaft Land NRW oder 100 Prozent Trägerschaft Land NRW und Bund)
  • Sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (z. B. Naturschutz) dient

 

Für konsumtive Maßnahmen gelten die Regelungen der Förderrichtlinie STARK.


Detaillierte Informationen zum Förderangebot finden Sie hier:

 

Sie wollen mehr zum Förderangebot „Ökosystemverbund Rheinisches Revier“ erfahren? Hier finden Sie die Präsentationen aus den Informationsveranstaltungen:

 

Projektskizzen können über folgendes Portal eingereicht werden: rheinischesrevier.web.nrw.de



Wie geht es weiter?

Für eingereichte Vorhaben gilt das Dialogverfahren. Eine Förderberatung ist verpflichtend. Die Einreichung von Kurzskizzen erfolgt über das Online-Portal rheinischesrevier.web.nrw.de

Für das Förderangebot stehen zunächst rund 15 Millionen Euro aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen zur Verfügung.

Projektskizzen können fortlaufend über das Online-Portal rheinischesrevier.web.nrw.de eingereicht werden. Einreichungen bis 30. März 2025 werden für das erste Fördergespräch berücksichtigt. Spätere Einreichungen werden in den folgenden Fördergesprächen behandelt

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Für den Förderzugang Rahmenrichtlinie Strukturwandel NRW:

Bezirksregierung Köln

Dezernat 37

0221 147-2037

dezernat37@bezreg-koeln.nrw.de

 

Für den Förderzugang Bundesprogramm STARK:

Projektträger Jülich

Team Rheinisches Revier

ptj-stark(at)fz-juelich.de

 

Ansprechpersonen

Dezernate 51

Bezirksregierung Düsseldorf

Timo Dreschmann

timo.dreschmann(at)brd.nrw.de

0211 475 238

 

Bezirksregierung Köln

Martina Liebermann

martina.liebermann(at)brk.nrw.de

0221-147 3182

 

Rosanna Parvez

rosanna.parvez(at)brk.nrw.de

0221-147 4814

 

Dr. Ruth Hausmann

Projektmanagerin Grün-blaue Infrastruktur und Klimaanpassung


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: