Förderangebot "Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten"
Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
- Begrünung von Dächern oder Fassaden,
- Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
- Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
- Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Starkregenabflüssen dienen,
- Errichtung von Trinkwasserlaufbrunnen,
- Verschattungselemente,
- Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern.
Die Förderkategorien B ist weniger standardisiert und erfolgt nach dem sogenannten Dialogverfahren. Sie dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen.
Auch die Förderkategorien C ist weniger standardisiert und erfolgt nach dem sogenannten Dialogverfahren. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise und Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen.
Für das Förderangebot stehen rund 60 Millionen Euro für die Förderkategorie A und 20 Millionen Euro für die Förderkategorien B und C aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen zur Verfügung.
Projektskizzen können über folgendes Portal eingereicht werden:
Pressemitteilung “Programm zur Klimaanpassung im Rheinischen Revier wird um 40 Millionen Euro aufgestockt”
Wie geht es weiter?
Für die Förderkategorie A können Projektanträge direkt an die Bezirksregierung Köln (Dezernat 37) gestellt werden (rheinischesrevier.web), die nach Prüfung bewilligt. Diese Förderkategorie hat keine verpflichtende Beratung und Anträge können kontinuierlich eingereicht werden.
Für die Förderkategorien B und C können aktuell keine Skizzen eingereicht werden.
Ansprechperson
Projektmanagerin Grün-blaue Infrastruktur und Klimaanpassung
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: