BMBF-Richtlinie für das Rheinische Revier
„Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Akteurinnen und Akteure im Rheinischen Revier bei der Gestaltung eines nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandels.
Die Förderung richtet sich an regionale Innovationsverbünde, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam daran arbeiten, Innovationsökosysteme aufzubauen, neue Wertschöpfungsstrukturen entstehen zu lassen und die Region als zukunftsfähigen Forschungs- und Innovationsstandort zu profilieren.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren der BMBF-Richtlinie ist mehrstufig angelegt.
Schritt 1:
In einem ersten Schritt fordern die Verbünde ein Unterstützungsschreiben des Landes für ihr FuE-Projekt an. Hierfür übermitteln Sie Ihre fertige Projektskizze sowie das Formblatt "Strukturwirksamkeitskriterien Rheinisches Revier" ausgefüllte an: unterstuetzungsschreiben(at)rheinisches-revier.de
Bitte beachten Sie: die Projektskizze muss sich auf das FuE-Projekt beziehen und nicht auf die Konzepterstellung.
In Ihrer E-Mail bitten wir Sie um zusätzliche Angaben (nicht als Teil der Skizze):
- Bitte benennen Sie ergänzend zu den Angaben in der Skizze auch Anrede, Vorname und Nachname der Ansprechpartner/-in sowie die postalische Anschrift.
- Bitte geben Sie den geplanten Durchführungszeitraum (von…bis) an.
- Bitte geben Sie den/die Durchführungsort/e mit Gemeindekennziffer an.
- Bitte ergänzen Sie eine Kurzbeschreibung mit max. 750 Zeichen.
- Bitte geben Sie an, sofern das Vorhaben bereits über vorherige Förderaufrufe/-linien im Verfahren des Rheinischen Reviers eingereicht wurde. Ein bereits erreichter regionaler Konsens bleibt bestehen.
Schritt 2:
Nach Erhalt des Unterstützungsschreibens reichen die Verbünde ihre Skizze inkl. Unterstützungsschreiben beim Projektträger des Bundes (per Mail an: ptj-struktur@fz-juelich.de) ein. Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird über die Möglichkeit einer Konzepteinreichung entschieden.
Erst nach Aufforderung durch den Projektträger des Bundes kann anschließend in einem zweiten Schritt ein Konzept für die Umsetzung vorgelegt werden, das Grundlage des Antragsverfahrens für die Förderung der Umsetzung ist.
Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Bitte beachten Sie: Das Land Nordrhein-Westfalen trifft nicht die Entscheidung, ob ein Vorhaben über die BMBF-Richtlinie für das Rheinische Revier gefördert werden kann. Das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt mit dem Unterstützungsschreiben lediglich, dass ein Vorhaben eine Relevanz für den Strukturwandel im Rheinischen Revier hat.
Im Auswahlverfahren zur BMBF-Richtlinie werden ausschließlich Vorhaben berücksichtigt, die zusammen mit einem Unterstützungsschreiben des Landes eingereicht werden.
Ansprechpersonen
Projektträger Jülich
Dr. Annegret Künzel
Telefon: 030 20199-473
E-Mail: ptj-struktur(at)fz-juelich.de

Abteilungsleiterin Projektentwicklung

Gruppenleiter Innovation Office
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch:


