Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE)

Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) fördert die Entwicklung von Wissen und Fähigkeiten, um umweltfreundliche, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen im Berufsleben zu treffen.

Im Rahmen dieser Förderung können Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet in Ausstattungen für ihre Gebäude und Lehrräume investieren, um Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) umzusetzen. Ziel ist es, nachhaltigkeitsrelevante Impulse zu setzen und soziale Veränderungskompetenzen zu fördern.

Die Förderung basiert auf der Landesstrategie „BNE in NRW 2030“ und der Berufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“. Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) und dem Land Nordrhein-Westfalen unterstützen diese Investitionen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu unterstützen, im Einklang mit den EU-Klimazielen und dem Übereinkommen von Paris.



Was wird gefördert?

Gefördert werden bedarfsgerechte Investitionen überbetrieblicher Bildungsstätten, die ihre Bildungsangebote im Sinne der nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung weiterentwickeln und ausweiten.
Förderfähig sind Ausgaben für:

  • Neu-, Ergänzungs- oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden
  • Materielle und digitale Lehr-/Lernräume (z. B. Unterrichts-, Fach- oder Sozialräume, Werkstätten, IT-Software, Lernplattformen)

Ziel ist die Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und der Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ gemäß BBiG/HwO.


Wer kann sich bewerben?

Zuwendungen können erhalten:

  • Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger von Einrichtungen der überbetrieblichen Berufsausbildung, die den staatlichen Bildungsauftrag erfüllen und diskriminierungsfreien Zugang bieten.
  • Berufsbildende Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen oder staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sind.
  • Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung, die notwendige berufliche Fähigkeiten vermitteln.
  • Universitäten und Hochschulen in NRW sowie staatlich anerkannte Hochschulen.

Zuwendungsberechtigt sind nur Träger mit Sitz im Rheinischen Revier.
Gefördert werden nur Vorhaben, die den genehmigten Auswahlkriterien des EFRE/JTF-Begleitausschusses entsprechen und bestimmte Kriterien erfüllen, z. B.:

  • Qualität der Umsetzung und Plausibilität des Konzepts
  • Angemessenheit der Mittel und Übertragbarkeit des Vorhabens
  • Beitrag zu Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltiger Entwicklung
  • Unterstützung des Übergangs zu klimaneutraler Wirtschaft und Energie- und Klimapolitik der EU
  • Beitrag zum Ziel des Territorialen Übergangsplans (TJTP), insbesondere zur Beruflichen Bildung im Strukturwandel.



Wie geht es weiter?

Antragstellungen sind fortlaufend möglich. Bitte nutzen Sie vorab das Beratungsangebot der Bezirksregierung (siehe Ansprechpersonen unten). Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal.

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Ansprechpersonen

Referat VIII B 1 im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
jtf-bne(at)munv.nrw.de

Sarah Menzel

Vorhaben im Rheinischen Revier
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
 

sarah.menzel(at)brd.nrw.de

0211 475 - 5232


Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: