Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier
In Zeiten des Fachkräftemangels ist die Stellenbesetzung für die angestrebten neuen Arbeitsplätze im Rheinischen Revier eine große Herausforderung. Um dieser Problematik entgegenzutreten, soll der Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich gefördert werden.
Gut ausgebaute und zuverlässige Ganztags- und Betreuungsangebote für Schulkinder sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass beide Elternteile einer Familie oder Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt in Vollzeit oder vollzeitnah zur Verfügung stehen können. Ohne eine entsprechende Betreuung kann in den meisten Fällen ein Elternteil aufgrund von Care-Verpflichtungen nur eingeschränkt arbeiten, dies betrifft weiterhin besonders häufig Frauen.
Was wird gefördert?
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von bedarfsgerechten Investitionen in die Einrichtung, den Ausbau und Erhalt von Plätzen in der Ganztagsbetreuung an Schulen im Primarbereich.
Förderfähige Investitionsmaßnahmen sind
- der Neubau,
- der Umbau,
- die Erweiterung - einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken,
- die Sanierung ,
- die investive Anschaffung von funktionsnotwendiger Ausstattung im Sinne von Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten, sonstigen Gerätschaften oder Einbauten
zur Schaffung und zum Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote. Hierzu gehören neben den für die konkrete Betreuung genutzten Räumlichkeiten insbesondere auch Außenanlagen sowie Küchen und Speiseräume, soweit diese im vorrangigen Nutzungszusammenhang mit den Betreuungsangeboten stehen.
Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden Vorhaben von kommunalen Trägern öffentlicher Schulen im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach).
Projektskizzen können über folgendes Portal eingereicht werden:
Wie geht es weiter?
Förderanträge für bauliche Maßnahmen können bis spätestens zum 30. April 2026 gestellt werden, wenn die beantragten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können.
Förderanträge für nicht-baulichen Maßnahmen können bis spätestens bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden, wenn die beantragten Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und abgerechnet werden können.
Ansprechpersonen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 37
Tel.: (0221) 147-2037
foerderbausteine.dezernat37(at)bezreg-koeln.nrw.de
Projektmanagerin Arbeitsmarkt und berufliche Bildung
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier wird gefördert durch: