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Glossar

Dialogverfahren REVIER.GESTALTEN

Förderung für das Rheinische Revier

Auf einen Blick

Land und Region haben mit dem Reviervertrag 2.0 gemeinsam vereinbart, sich mit aller Kraft für das Gelingen des Strukturwandels im Rheinischen Revier einzusetzen – auch vor dem Hintergrund des auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs. Der aktualisierte Reviervertrag bildet eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit, denn ein erfolgreicher Strukturwandel erfordert ein abgestimmtes und gleichgerichtetes Zusammenwirken der verschiedenen Akteure vor Ort, im Land und im Bund.

REVIER.GESTALTEN
Das Dach der finanziellen Förderung und der verschiedenen Förderzugänge bildet das Programm REVIER.GESTALTEN. In diesem Rahmen werden innovative Projekte ermöglicht, die das Rheinische Revier auf den Weg zu einem zukunftsfähigen und klimaneutralen Industriestandort voranbringen. Regionaler Partner für die Einreichung und Beantragung von Projekten ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier.

DIALOGVERFAHREN
In einer Zwischenbilanz haben Landesregierung und Zukunftsagentur das Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt, um dem Vorziehen des Ausstiegs gerecht zu werden. Das bestehende Fördersystem wurde dazu in ein neues Dialogverfahren überführt. Das neue Verfahren ermöglicht ein punktgenaueres Ansteuern der Projektlücken, die für einen erfolgreichen Strukturwandel geschlossen werden müssen.

Dialogverfahren REVIER.GESTALTEN Bild

Passgenaue Projekte für einen erfolgreichen Strukturwandel

Ziele und Meilensteine
Um sicherzustellen, dass die zahlreichen Aktivitäten, Projekte und Förderungen sinnvoll und substanziell auf den Strukturwandel einzahlen, haben Landesregierung und Region transparente Ziele und damit verbundene Meilensteine konzipiert, die einen erfolgreichen Endpunkt für den Wandel definieren und den Weg dahin in eindeutige und messbare Schritte unterteilen. Die Meilensteine werden alle zwei Jahre überprüft und die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Definition der Ziele und Meilensteine erlaubt es, im Dialog mit den Antragsstellenden die angedachten Projekte in eine passende Richtung zu steuern, so dass sich die Region im Hinblick auf alle Ziele entwickelt.

Förderangebot für die Tagebauumfelder
Aktuell macht die Landesregierung ein Förderangebot für die Gestaltung der Tagebauumfelder. In einer ersten Umsetzung des Dialogverfahrens wurden in Werkstätten der Zukunftsagentur mit den drei Tagebauumfeldverbünden und der Region Projekte identifiziert, für welche Kurzskizzen eingereicht werden können.

Planung Förderangebot Wirtschaftsflächen
In der Planung befindet sich zudem ein Förderangebot für Wirtschaftsflächen, wozu Zukunftsagentur, Kommunen und Bezirksregierung mit Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft aktuell gemeinsam einen Flächenkonsens erarbeiten.
Das neue Dialogverfahren ermöglicht es, neue Projekte anzustoßen und diese zugleich optimal mit den bereits bewilligten Projekten im Hinblick auf die Ziele und Meilensteine zu verzahnen.

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1. Landesregierung macht Förderangebot

Die Landesregierung macht ein auf die Ziele des Strukturwandels passgenau zugeschnittenes Förderangebot. Dazu wird die Region im
Vorfeld konsultiert.

2. Dialogverfahren wird durchgeführt - Sie vereinbaren einen Termin mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Die Zukunftsagentur führt ein auf das jeweilige Förderangebot bezogenes Dialogverfahren durch, an dem einschlägige Stakeholder
der Region und die Fördergeberseite beteiligt sind, um potenziell passgenaue Vorhaben zu identifizieren. Alternativ vereinbaren Sie
einen Beratungstermin bei der Zukunftsagentur.

3. Sie reichen Ihre Idee in Form einer Kurzskizze ein.

Mit dem Aufruf steht Ihnen hier ein Link für die Einreichung der Kurzskizze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihrer Idee die folgenden Dokumente:

4. Prüfung der Kurzskizze und Födergespräch

Nach der Prüfung der Kurzskizze lädt die Zukunftsagentur Rheinisches Revier zu einem Fördergespräch ein. In diesem
Termin werden die Strukturwirksamkeit sowie der Förderzugang des eingereichten Projekts eingeschätzt und darüber entschieden, ob das Vorhaben weiter qualifiziert werden kann.

5. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis des Gespräches

Nach dem Fördergespräch teilt Ihnen die Zukunftsagentur schriftlich das Ergebnis des Gesprächs mit. Bei einer positiven Entscheidung
wird Ihnen mit der Prozessführung eine Ansprechperson zur Seite gestellt, die Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Bewilligung Ihres
Vorhabens begleitet und unterstützt.

6. Antragsvorbereitung

Zur Antragsvorbereitung reichen Sie ein Konzept ein, das im Wesentlichen bereits dem finalen Antrag entspricht. Mit der Fertigstellung
des Konzepts führt die Prozessführung das Projekt zur Antragsreife sowie zur Förderwürdigkeit und holt ein Votum der zuständigen
Fachressorts des Landes ein.

7. Steht der Förderzugang fest und sind Antragsreife und Förderwürdigkeit bestätigt, informiert die Prozessführung die Zukunftsagentur. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur entscheidet daraufhin über den regionalen Konsens.

Steht der Förderzugang fest und sind Antragsreife und Förderwürdigkeit bestätigt, informiert die Prozessführung die Zukunftsagentur.
Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur entscheidet daraufhin über den regionalen Konsens.

8. Antragstellung

Projekte mit regionalem Konsens werden in einem letzten Schritt vom Land freigegeben. Im Anschluss kann die finale Antragstellung
bei den zuständigen Behörden zur Bewilligung des Projekts erfolgen.

Ihre Ansprechpartner für REVIER.GESTALTEN

Gül-Sultan Yilmaz

Projektmanagerin
Telefon: +49 2461 / 70396-54
E-Mail: guel.yilmaz@rheinisches-revier.de

Dr. Daniel Mohnhoff Bild
Dr. Daniel Mohnhoff

Projektmanager Energie und Industrie
Telefon: +49 2461 / 70396-58
E-Mail: daniel.mohnhoff@rheinisches-revier.de

Nicole Krüttgen Bild
Nicole Krüttgen

Projektmanagerin Ressourcen und Agrobusiness
Telefon: +49 2461 70396-47
E-Mail: nicole.kruettgen@rheinisches-revier.de

Ajdin Alagic Bild
Ajdin Alagic

Projektmanager Raumentwicklung
Telefon: +49 2461 70396-61
E-Mail: ajdin.alagic@rheinisches-revier.de

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