Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rheinisches-revier.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Dieser Erklärung wurde am 26. März 2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Website www.rheinisches-revier.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit noch nicht komplett vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider gibt es derzeit noch Barrieren in folgenden Bereichen:
- Der Text-Kontrast einiger Seiten ist nicht ausreichend.
- In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Bilder noch nicht korrekt ausgezeichnet sind.
- Die Texte sind aktuell noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
Es ist geplant, nicht barrierefreie Inhalte zeitnah zu verbessern.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können uns hierzu gerne eine kurze E-Mail an die Adresse redaktion(at)rheinisches-revier.de senden.
Kontaktinformationen
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Am Brainergy Park 6
52428 Jülich
Telefon: +49 2461 70396-0
Telefax: +49 2461 70396-99
E-Mail: zukunftsagentur(at)rheinisches-revier.de
Schlichtungsverfahren
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle senden: ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite: https://www.rheinisches-revier.de/ von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Eine E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.